Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 56

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Sie werden mir Recht geben, dass ich, wenn ich in vielen anderen Dingen sehr großzügig bin, bei meinen Härtefondsregelungen zugeknöpfter sein kann. Wenn ich aber das Umfeld der freiwilligen Leistungen sehr knapp halte, werde ich klarerweise bei den Härtefondsregelungen großzügiger sein müssen.

Diese Frage will ich endlich auf Datenbasis der Sozialversicherungsträger ordnungsgemäß beantwortet haben, um auch hier eine faire Diskussion zu führen und nicht unter Umständen den Wienern Unrecht zu tun.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Eine Zusatzfrage wird von Herrn Bundesrat Hagen gewünscht. – Bitte.

Bundesrat Christoph Hagen (Freiheitliche, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wie hoch – prozentuell – sind die Kosten für Personal und Verwaltung in den Krankenversicherungen?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Ich darf hier hinzufügen, dass die Kostensituation innerhalb der Träger immer ein Streitpunkt zwischen mir und den Trägern selbst ist.

Wenn man die gesamten Ausgaben im Gesundheitsbereich ansieht, dann liegen wir bei 10,2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes; damit sind wir im europäischen Spitzenfeld. Wenn man die Träger gesondert ansieht, liegen wir mit knapp 8,4 Prozent des Bruttoinlandsproduktes im Mittelbereich der 15 EU-Staaten. Rechnet man hinzu, was von Privatversicherungen in Österreich und von den Ländern und Gemeinden sowie dem Bund als Krankenhauserhalter noch zusätzlich zu den Trägern hinzukommt, so liegen wir neben der Bundesrepublik Deutschland mit nicht ganz 12 Prozent im Spitzenfeld.

Auch bezüglich der Aufwendungen gibt es sehr große Streitigkeiten, ob der kontrollärztliche Dienst jetzt tatsächlich eine medizinische Leistung ist oder ob er das ist, als was ich ihn immer sehe, nämlich eine verwaltungsökonomische ärztliche Kontrolle, die nur zu einem geringen Bereich medizinischen Leistungen zuzurechnen ist.

Auf Grund der Ausweismöglichkeiten gibt es daher innerhalb der Träger schon seit Jahren die eigene Rubrik des kontrollärztlichen Dienstes. Die Träger rechnen ihn stets zu den medizinischen Leistungen, mein Haus rechnet ihn zum überwiegenden Teil zu den Verwaltungskosten. Daher treten auch Diskrepanzen in den Verwaltungskostenabrechnungen zu Tage.

Wenn man sich etwa die Praxis am Wienerberg oder in anderen Stellen der Sozialversicherungsträger ansieht, dass Patienten mit ihren Rezepten und Befunden warten, um sie chefärztlich genehmigt zu bekommen, sie aber dann nicht den Chefarzt sehen, sondern irgendwann einmal – nach einer halben, dreiviertel oder ganzen Stunde – das bestätigte oder nicht bestätigte Formular wieder in die Hand gedrückt bekommen, ohne den Chefarzt gesehen zu haben, dann wird man – wie viele Patienten in Österreich und mein Haus – auch der Meinung sein, dass das eine verwaltungsökonomische Barriere und keine medizinische Leistung ist. Wenn es nämlich eine medizinische Leistung wäre, so müsste jeder einzelne Patient dem Kontrollarzt vorgestellt werden, um sein Krankheitsbild und alles darzustellen.

Ich denke, wir brauchen nicht lange darüber zu diskutieren, denn die Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher, die jemals beim Kontrollarzt waren, wird meinem Haus und nicht den Trägern Recht geben. (Beifall der Bundesrätin Haunschmid. )

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Wir kommen zur 8. Anfrage. – Kollegin Giesinger ist nicht im Saal.


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