Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 57

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Daher kommen wir zur 9. Anfrage, die Herr Bundesrat Weilharter stellt. Ich bitte um die Verlesung.

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1217/M-BR/01

Welche Vorteile erwarten Sie von der Zusammenlegung der Pensionsversicherungen?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Herr Bundesrat Weilharter! Von der Zusammenlegung der Pensionsversicherungen erwarte ich mir, dass endlich die Verwaltungsprozesse so beschleunigt werden, dass die Versicherten relativ bald wissen, wie hoch ihre definitive Pension sein wird.

Als ich in das Amt gekommen bin, habe ich leider mit Erstaunen feststellen müssen, dass sich sowohl bei der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter als auch bei der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten nach der Antragstellung, in die definitive Pension zu gehen, die Zuerkennung – nicht nur in Fällen, die Auslandszeiten mit berücksichtigen und bei denen es durchaus verständlich ist, dass auf Grund der Datenerhebungen im Ausland Verzögerungen nicht nur möglich, sondern systemimmanent sind – bei rein österreichischen Verwaltungsabläufen verschlechtert hat.

Ich glaube, dass es unzumutbar ist, dass jemand, der bei einem oder zwei Dienstgebern war, länger als einen Monat warten muss, bis er endlich seine definitive Pension bekommt.

Ich habe auch schon ausgeführt, dass ich mir eine bessere Begutachtung vor Ort wünsche, um gleiche und einheitliche Standards für alle Berufsgruppen zu bekommen. Die Hilfsarbeiter fühlen sich heute meiner Ansicht nach zu Recht in der Begutachtung benachteiligt. Bei den anderen Berufsgruppen ist es sehr unterschiedlich. Ich meine, dass es nur sozial verträglich ist, wenn endlich die Standards möglichst gerecht für die Versicherten gestaltet werden, sodass sie nicht monatelang von einem Experten zum anderen laufen, bis sie dann ihre Begutachtung bekommen, sondern dass diese sehr kurz und sehr schnell vor Ort verfasst wird. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Ich darf dazu noch bekannt geben, dass wir derzeit für 2 500 invalide Personen einen Probelauf für die Neuordnung des Invaliditätsrechtes in Österreich haben, wonach Personen, die um Invaliditätspensionen oder Rehab-Maßnahmen nach dem derzeitigen System ansuchen, nach dem im Arbeitskreis konzipierten neuen System begutachtet werden. Damit haben wir hier einen Feldversuch, wie sich das sozial und auf die Lebensqualität des Einzelnen auswirkt, wie sich das auf die einzelnen Sozialtöpfe auswirkt und wie schlussendlich die soziale Verträglichkeit des neuen Systems im Verhältnis zum heutigen System ist. Ich verlasse mich nicht mehr nur auf die Fachleute, sondern ich möchte hier auch, um das wissenschaftlich auszudrücken, eine Feldstudie haben, um eine bessere Bewertung zu erzielen. (Beifall der Bundesrätin Haunschmid. )

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wird eine Zusatzfrage gewünscht, Herr Bundesrat Weilharter? – Nein, danke.

Zu einer Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Hannes Missethon gemeldet. Diese entfällt, da er nicht anwesend ist.

Die nächste Zusatzfrage wird von Bundesrat Horst Freiberger gestellt. – Bitte.

Bundesrat Horst Freiberger (SPÖ, Steiermark): Herr Bundesminister! Sie haben in Ihren Ausführungen auf die Einsparungen oder die Einsparungspotenziale im Bereich der Verwaltung hingewiesen. Im Rahmen der dritten Anfrage ist schon einiges in diesem Zusammenhang diskutiert worden.


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