Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 58

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Ich möchte darauf hinweisen, dass der Zuschussbedarf des Bundes pro ausbezahlte Pension und pro Monat bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft 6 883 S, bei den Bauern 5 952 S, im Gegensatz dazu aber bei den Angestellten zum Beispiel nur 1 215 S beträgt. Die Motivation, Einsparungspotenziale zu lukrieren, müsste also bei den Pensionsversicherungen der Selbständigen ungleich höher sein, wenn dies damit zu erreichen ist.

Ich frage Sie deshalb, warum die Regierungsparteien und damit auch Sie den Entschließungsantrag der SPÖ, mit dem Sie aufgefordert wurden, bis zum 31. 12. 2002 diesbezüglich eine Regierungsvorlage zu erstellen, um das Ziel so schnell wie möglich zu erreichen, abgelehnt haben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Ich darf noch einmal wiederholen, dass im Bereich der bäuerlichen Sozialversicherung derzeit die Umsetzung eines Einsparungspotenzials auf Grund von Vorschlägen dieser Bundesregierung, der vorangegangenen Bundesregierung und der bäuerlichen Sozialversicherungsanstalt selbst im Gange ist.

Ich wiederhole noch einmal klar und deutlich, dass ich nicht bereit bin, in einem laufenden Einsparungsprozess einen zusätzlichen Einsparungsprozess neu zu formulieren. Ihnen und mir ist in gleicher Weise klar, dass man Leute, die sich in einem Schrumpfungsprozess befinden –die sozialen Rahmenbedingungen sind ohnehin schon schwierig genug, um die Einsparungsziele zu erreichen –, nicht durch eine neuerliche Reform der Reformen so verunsichert, dass gar nichts mehr geht.

Das Gleiche gilt für den Bereich der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Haltung meines Hauses zum jetzt laufenden Rechnungshofbericht und zur Einschau dazu hinsichtlich so mancher Vergaben innerhalb der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und der dort nicht lukrierten Einsparungspotenziale durchaus gleich kritisch ist.

Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft hat jetzt ihre Gegenäußerungs-Frist. Wir rechnen damit, dass etwa im Februar des nächsten Jahres der Rechnungshofbericht fertig gestellt werden kann und dann im nächsten Jahr ins Parlament kommt. Ich denke, wir sind gut beraten, innerhalb der Bundesregierung nicht aus politischen Gründen an einem Datum festzuhalten, sondern an einer bestehenden Einschau, und das Einschauergebnis und die dortige Kritik dann zum Gegenstand einer Reform zu machen.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich bedanke mich. /P>

Die Fragestunde ist damit beendet.

Einlauf

Vizepräsident Jürgen Weiss: Eingelangt ist ein Schreiben der Ersten Präsidentin des Oberösterreichischen Landtages betreffend die Nachwahl eines Ersatzmannes in den Bundesrat.

Ich ersuche die Schriftführerin um Verlesung dieses Schreibens.

Schriftführerin Ilse Giesinger: "An den Präsidenten des Bundesrates

Nachwahlen zum Bundesrat

Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich teile mit, dass das Mitglied des Bundesrates Mag. Michael Strugl mit Ablauf des 7. November 2001 auf seine Mitgliedschaft im Bundesrat verzichtet hat und das am 4. Oktober 2001 gewählte Ersatzmitglied Prof. Mag. Gerhard Tusek ex lege nachgerückt ist. Auf Grund dieses


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