Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 59

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Verzichtes hat der Oberösterreichische Landtag in seiner Sitzung am 8. November 2001 gemäß Artikel 35 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 und Artikel 29 Oö. Landes-Verfassungsgesetz die erforderliche Nachwahl eines Ersatzmannes durchgeführt.

Es wurde gewählt:

als Ersatzmitglied an 10. Stelle:

Mag. Michael Strugl, geboren am 28. 8. 1963

4040 Linz, Hazodstraße 12

Mit freundlichen Grüßen!

Angela Ortner"

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke. – Dies dient zur Kenntnis.

Eingelangt sind auch vier Beschlüsse des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2001 geändert wird (8. BFG-Novelle 2001),

ein Bundesgesetz, mit dem Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 2001 bewilligt werden (Budgetüberschreitungsgesetz 2001 – BÜG 2001),

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2002 geändert wird (BFG-Novelle 2002), und

ein Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2000.

Gemäß Artikel 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz unterliegen diese Beschlüsse des Nationalrates nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates.

Eine weitere geschäftsordnungsmäßige Behandlung der vorliegenden Beschlüsse durch den Bundesrat ist daher nicht vorgesehen.

Eingelangt sind Anfragebeantwortungen 1720/AB bis 1722/AB, die den Anfragestellern übermittelt wurden.

Die Anfragebeantwortungen wurden vervielfältigt und sind bereits allen Mitgliedern des Bundesrates zugegangen.

In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf die im Saal verteilte Liste der eingelangten Anfragebeantwortungen.

Eingelangt sind ferner jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind, sowie die Beschlüsse des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend

einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die Instandhaltung der Grenzzeichen sowie die Vermessung und Vermarkung der gemeinsamen Staatsgrenze samt Schlussprotokoll, Notenwechsel und Anlagen,

einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt "Salzach" und in den Sektionen I und II des Grenzabschnitts "Scheibelberg-Bodensee" sowie in Teilen des Grenzabschnitts "Innwinkel" samt Anlagen,

Annahmeerklärung des Beitritts der Republik Belarus zum Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht,


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