Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 60

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Zweites Protokoll zur Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, Den Haag, 26. März 1999, samt Interpretativer Erklärung der Republik Österreich und

ein Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2001 geändert wird.

Der Präsident hat alle diese Beschlüsse den in Betracht kommenden Ausschüssen zur Vorberatung zugewiesen.

Die Ausschüsse haben – mit Ausnahme der soeben erwähnten Beschlüsse – ihre Vorberatungen darüber sowie über die bereits früher eingelangten und zugewiesenen Berichte

der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich sowie

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit gemäß § 222 des Mineralrohstoffgesetzes und

über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2000

aufgenommen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.

Die in den zuständigen Ausschüssen erledigten Vorlagen hat der Präsident auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Behandlung der Tagesordnung

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich beabsichtige die Debatte über die Punkte 1 bis 3, 5 und 6, 7 und 8, 9 bis 11, 12 und 13, 17 und 18, 19 bis 23, 24 und 25, 26 bis 29, 32 und 33 sowie 35 bis 41 der Tagesordnung jeweils unter einem abzuführen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir werden in diesem Sinne vorgehen.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Ankündigung von dringlichen Anfragen

Vizepräsident Jürgen Weiss: Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich bekannt, dass mir ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Hedda Kainz und GenossInnen betreffend die Pensionsanpassung für das Jahr 2002 an den Herrn Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen vorliegt.

Weiters liegt mir ein zweites Verlangen im Sinne der erwähnten Bestimmung auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Ferdinand Gstöttner und GenossInnen betreffend Verunsicherung der österreichischen Bevölkerung durch widersprüchliche Aussagen der Mitglieder der Bundesregierung zu brisanten politischen Themen an den Herrn Bundeskanzler vor.

Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung der ersten, an den Herrn Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen gerichteten, dringlichen Anfrage an den Schluss der Sitzung, aber nicht über 16 Uhr hinaus.

Die Behandlung der zweiten, an den Herrn Bundeskanzler gerichteten, Anfrage wird unmittelbar in Anschluss an die erste dringliche Anfrage erfolgen.


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