Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 65

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

mannschaft gestellt hat? – Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es da nicht einen Zusammenhang gibt!

Es hat im Jahre 1999 einige ganz bedeutende Kommentatoren in Österreich gegeben, und da ist auch ein Buch – herausgegeben von Alfred Payrleitner – mit dem Titel "Aufbruch aus der Erstarrung" erschienen.

Dieser Aufbruch ist erforderlich, denn wir hatten nämlich in dieser Republik sehr lange einen Stillstand. Dieser Stillstand hat dazu geführt, dass gewisse Strukturen petrifiziert und damit fast unfinanzierbar geworden sind. Ich will Ihnen jetzt nicht die Geschichten aus Ihren Bereichen vorhalten, aber so ist es eben.

Es sind Schulden angehäuft worden, und es sind Strukturen konserviert worden. Dreißig Jahre wurde die Reformbremse gezogen. Jetzt werden Reformen gesetzt, und zwar jene Reformen, die ohne Verfassungsmehrheit möglich sind. Man könnte viele Dinge auch mit Verfassungsmehrheit machen, zum Beispiel im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung oder mit einer weiteren Erfüllung des Perchtoldsdorfer Paktums, aber Sie wollen das nicht. Sie wollen zum Beispiel auch keine unabhängige Medienbehörde. Diese ist auch viele Jahre verlangt worden. Dazu bedurfte es eines Verfassungsgesetzes, dessen Schaffung an Ihrer Ablehnung gescheitert ist.

Die heute auch im Bundesrat zu beschließenden Maßnahmen, vor allem im Verwaltungsreformgesetz 2001, sind jedenfalls ein großer Schritt, der ohne Verfassungsmehrheit gegangen werden kann und der einstimmig von der Landeshauptleutekonferenz unter Vorsitz des Herrn Landeshauptmannes Pröll in seinen Grundzügen mit beschlossen wurde. Das ist uns nach sehr langen Verhandlungen, die hauptsächlich der Herr Bundeskanzler, die Frau Vizekanzlerin und Herr Landeshauptmann Haider in der ersten Halbzeit des heurigen Jahres geführt haben, gelungen. Mit dabei waren auch die anderen Landeshauptleute. Es konnte dabei insbesondere auch auf die Expertise unseres verehrten Herrn Präsidenten Weiss, der viele Monate in dem wichtigen Koordinationskomitee tätig war, zurückgegriffen werden.

Oberste Priorität bei diesen Reformmaßnahmen muss der Bürger haben. Die eigentliche Frage ist: Wie können Staat und Verwaltung dem Bürger am besten dienen? – Es geht um den bestmöglichen Zugang des Bürgers zum Recht, um Bürgernähe, um Effizienz, um Raschheit und um Sparsamkeit.

An dieser Stelle darf ich noch einmal auf das, was Herr Landeshauptmann Pröll sehr ausführlich und sehr eindrucksvoll dargestellt hat, hinweisen.

Die Konzentration möglichst vieler bürgerserviceorientierter Verwaltungsabläufe auf die Bezirkshauptmannschaften ist dabei ein zentrales Element. So wie die Gemeinden die erste und bürgernächste Ebene der Politik sind, geht es um die Stärkung der Bezirkshauptmannschaften als die bürgernächsten Servicecenter der Landes- und der Bundesregierung.

Ich darf kurz auch unsere eigene steirische "Ware" loben: In diesem Sinn haben wir im Jahre 1997 in der Steiermark das erste Bürgeramt ganz Österreichs an einer Bezirkshauptmannschaft eingerichtet, das pionierhaft die Serviceleistungen im Zusammenhang mit Führerschein und Passausstellung nach dem One-Stop-Shop-Prinzip vorgenommen hat. – Kollege Freiberger ist leider nicht anwesend. – Das ist im Bezirk Fürstenfeld geschehen. Dem ist dann eine weitere Bezirkshauptmannschaft gefolgt, und zwar die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg. Wir schauen nicht nach, welcher Bezirkshauptmann das gerade macht, ich darf Ihnen aber Folgendes verraten: Der Bezirkshauptmann von Deutschlandsberg war langjähriger Büromitarbeiter des SPÖ-Landeshauptmannstellvertreters Professor Schachner-Blazizek.

Welche Gesinnung er hat – außer seiner Gesinnung für den Dienst am Bürger –, das möchte ich nicht untersuchen. Jedenfalls hat er es ganz hervorragend gemacht. Ich glaube, dass das die richtigen Schritte des One-Stop-Shop-Prinzips und der Bürgernähe sind.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite