Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 68

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grausame Verschlechterungen einfallen, rückt das Gefühl einer Pensionsgerechtigkeit in immer weitere Ferne.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß, dass derartige Reaktionen, die meine Worte bei Ihnen jetzt hervorgerufen haben, oft auch aus einem Gefühl der Unsicherheit heraus entstehen und das niedermachen sollen, was der Wahrheit entspricht. (Beifall bei der SPÖ.) Das ist eine Gesprächstaktik, die ich auch sehr gut beherrsche.

Mit dem vorliegenden Bundesbediensteten-Sozialplangesetz ist wirklich ein Meisterstück gelungen (Bundesrat Hensler: Na also, bravo!)  – ein Meisterstück, das in einer Geringschätzung, wenn auch für Außenstehende schwer erkennbar, von Beamten, aber auch in jener von ASVG-Versicherten gipfelt; ein Werk, dem im Gegensatz zu Ihren Aussagen auch die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst die Zustimmung verweigert! Dazu heißt es – ich zitiere –: "Das am 15. 11. 2001 im Verfassungsausschuss behandelte Bundesbediensteten-Sozialplangesetz wurde ohne Zustimmung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst beschlossen. (Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer: Weil’s ihnen zu wenig ist!) Die Ankündigungen des Sozialplangesetzes haben bei vielen Kolleginnen und Kollegen eine Erwartungshaltung hervorgerufen, die bedauerlicherweise nicht erfüllt wird."

Wenn Sie, Frau Vizekanzlerin, hier in einem Zwischenruf anmerken, es sei ihnen zu wenig gewesen (Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer: Der Gewerkschaft war es zu wenig!), dann kann ich Ihnen ein kleines Rechenbeispiel anbieten (Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer: Der Gewerkschaft war es zu wenig!): Der Verlust bei vorzeitigem Ruhestand unter der Annahme, dass jemand 80 Jahre alt wird, beträgt bei A-Bediensteten 1,7 Millionen Schilling, bei B-Bediensteten 1,1 Millionen Schilling, bei C-Bediensteten schwache 400 000 S und bei D-Bediensteten noch immer 350 000 S. Angesichts dessen von einem sozial ausgewogenen Gesetz zu sprechen, werden Ihnen – wenn es sich weiter herumspricht – auch andere nicht mehr abnehmen. (Bundesrat Dr. Böhm: Was wollen Sie jetzt? Was glauben Sie jetzt wirklich?)

Ich kritisiere eines (Bundesrat Dr. Böhm: Sie kritisieren alles in unlogischer Weise!): dass dieses Gesetz – wie schon so oft geschehen – auf der einen Seite das Leben der Beamten rosig darzustellen versucht, ihnen sozusagen mit einem "Zuckerl" ein Angebot macht, das beim näheren Betrachten aber kein so positives Angebot ist, und dass dieses Gesetz auf der anderen Seite die Möglichkeit schafft, unliebsame Beamte loszuwerden. Wir werden daher unsere Zustimmung verweigern, und wir tun dies auch aus Achtung und Wertschätzung aller ArbeitnehmerInnen Österreichs. (Beifall bei der SPÖ.)

12.35

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächstem erteile ich Herrn Bundesrat Christoph Hagen das Wort. – Bitte.

12.35

Bundesrat Christoph Hagen (Freiheitliche, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Vizekanzlerin! Hohes Haus! Kollegin Schlaffer hat vorhin vom Nikolaus gesprochen. Ich war viele Jahre lang Nikolaus, und ich darf Ihnen als Nikolaus sagen: Diese Verwaltungsreform bringt jedem etwas! (Bundesrat Gasteiger: Einen Nikolaus!)

Wenn wir heute die uns vorliegende Verwaltungsreform beschließen, so ist dies ein historischer Tag für Österreich. Ich spreche deshalb von historisch, da diese Verwaltungsreform schon seit über zehn Jahren von vielen SPÖ-Politikern ausgesprochen, angedacht und versucht wurde, aber das Ergebnis der SPÖ-Versuche, eine Verwaltungsreform herbeizuführen, war vernichtend. Nicht Verwaltungsabbau, sondern Verwaltungsvermehrung war das Ergebnis.

Liebe Genossen! Außer Spesen nichts gewesen! (Bundesrat Gasteiger: Seit wann "Genossen"?) Außer Schulden anzuhäufen haben Sie nichts zu Stande gebracht! (Beifall bei den Freiheitlichen.)  – So viel sei zu den Ausführungen des Kollegen Würschl betreffend die Forderung der SPÖ nach einer sparsamen Verwaltung gesagt.


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