Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 85

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Zu guter Letzt ist Herr Kollege Schennach auch auf eines seiner Steckenpferde zu sprechen gekommen: die Landeshauptmännerkonferenz, die er als informelles Gremium abseits der Rechtsordnung bezeichnet hat. Er übersieht dabei Folgendes: Es ist noch nicht lange her – es war nämlich erst in der letzten Sitzung –, als mit den Stimmen der Grünen ein Bundesgesetz über die Einrichtung des Nationalen Sicherheitsrates beschlossen wurde, in dem die Landeshauptmännerkonferenz ausdrücklich erwähnt wird, erstmals sogar in der Weise, dass dem Vorsitzenden bestimmte Aufgaben zugeordnet werden.

Ich blicke nun etwas weiter zurück: Es gab auch Gesetzesanträge der Grünen im Nationalrat, in denen die Landeshauptmännerkonferenz explizit angeführt ist. Ich verstehe also nicht ganz diese Berührungsängste im Zusammenhang mit diesem Gremium.

Einen mir besonders wichtigen Punkt möchte ich zum Schluss noch kurz erwähnen. Der mit der Verwaltung verbundene Aufwand entsteht nicht aus sich selbst heraus, sondern weil er durch die Umsetzung gesellschaftlicher und politischer Interessen im Wege der Gesetzgebung angeordnet wird. Kostentransparenz und Effektivitätsprüfung haben außer dem Rechnungshof und, eingeschränkt, weil er auch politischen Zwängen unterliegt, dem Finanzminister keine wirkliche Lobby.

Ein in Deutschland und auch in der Schweiz wichtiges Korrektiv bleibt bei uns weitgehend ausgeschaltet. Das ist die Vollziehungserfahrung der ausführenden Behörden. Wenn man sieht, wie häufig praxisbezogene Einwände im Begutachtungsverfahren, sofern ein solches überhaupt ernsthaft stattfindet, beiseite geschoben werden, darf man sich über hohen Verwaltungsaufwand nicht wundern.

Es gibt natürlich auch Gründe dafür, das in Deutschland und in der Schweiz gegebene Ausmaß an Dezentralisierung und vor allem Deregulierung politisch nicht haben zu wollen. Das verstehe ich. Dann gibt es allerdings auch keinen guten Grund dafür, den gleich niedrigen Verwaltungsaufwand haben zu wollen. Das sind dann eben politische Kosten und nicht Folgen einer zu teuer arbeitenden Verwaltung. Zu diesen politischen Kosten müssen Sie sich, wenn Sie Reformen dieser Art ablehnen, dann eben auch bekennen.

Insgesamt gesehen sind wir mit dem vereinbarten Reformpaket und dem ersten gesetzgeberischen Umsetzungsschritt, mit dem Verwaltungsreformgesetz 2001, auf dem richtigen Weg. Dem Bundeskanzler und der für viele Bereiche ressortzuständigen Frau Vizekanzlerin, die in diesem Bereich die undankbarste Aufgabe mangels wirklicher Durchsetzungskompetenz hat, sind für den sichtbar gewordenen Reformschwung zu danken. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Da der eingeschlagene Weg steinig und gelegentlich auch abschüssig sein wird, ist der Bund gut beraten, wenn die Reformpartnerschaft mit den Ländern fortgesetzt wird. Dass das auch der Vorsitzende der Landeshauptmännerkonferenz heute bekräftigt und für die weiteren Diskussionen über Verwaltungs- und Staatsreform eingefordert hat, verdient ebenso wie das Verwaltungsreformgesetz unsere volle Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.52

Präsident Alfred Schöls: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Frau Kollegin Pühringer, bitte.

13.52

Bundesrätin Uta Barbara Pühringer (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Meine Damen und Herren! Ich möchte in aller Kürze nur einige Zahlen bekannt geben und damit dort anschließen, wo Kollege Würschl von einer Einsparung bei den Lehrerposten gesprochen hat; das lesen wir sehr oft in den Medien. Dabei wird natürlich immer der Eindruck erweckt, dass damit auch das Unterrichtsangebot für die Schüler geringer geworden ist, dass es eine Einsparung im Angebot an die Schüler gegeben hat.


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