Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 84

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Die Variante 2 würde bedeuten, dass man – wie das gelegentlich in anderen Bereichen vorkommen mag – überzählige Mitarbeiter kündigt. Das löst das Problem auf eine Weise, die wahrscheinlich von niemandem hier vertreten wird, und geht in der Mehrzahl der Fälle an der Lösungskapazität rechtlich vorbei, weil es sich um pragmatisierte Mitarbeiter handelt, bei denen sich eine solche Variante von vornherein verbietet. Ich habe aber auch nicht gehört, dass jemand in diese Richtung argumentieren wollte.

Das heißt, es bleibt tatsächlich nur übrig, den Aufwand für nicht mehr benötigte Tätigkeiten zu minimieren, und es ist rechnerisch evident, dass das mit dem vorliegenden Modell gelingt. Dass es natürlich viele gibt, die das auch gerne für sich individuell in Anspruch nehmen wollten, ist nur ein Hinweis darauf, dass das Pensionsversicherungssystem hinsichtlich Flexibilität besser an die Erfordernisse der heutigen Zeit angepasst werden sollte.

Nach einer beim Reformdialog 1 der Bundesregierung verteilten Unterlage sank der Personalstand des Bundes in den drei Jahren zwischen 1999 und 2001, in denen die Weichenstellungen für den Verwaltungsaufwand noch in der Hand der früheren Bundesregierung lagen, um 9 334 Planstellen. Aber lediglich 352 Planstellen davon stammten aus den Zentralstellen, der überwiegende Teil wurde im nachgeordneten Bereich eingespart. – Nur so viel zu Ihrer Sorge, dass an der Peripherie gespart werde. Das war nämlich Verwaltungsreform à la frühere Bundesregierung.

Auch ein die unterschiedlichen Bezugsgrößen berücksichtigender Prozentvergleich zeigt, dass der Stellenabbau in den Zentralstellen in dieser Zeit geringer ausfiel als in der Peripherie. Wir können davon ausgehen, dass das Verwaltungsreformgesetz 2001 und auch die nachfolgenden Gesetze diesen Trend umkehren werden.

Ich wollte nun eigentlich auf die Ausführungen von Kollegen Schennach replizieren. Er ist jetzt aber wieder – so wie das häufig der Fall ist, wenn man auf etwas antworten will – nicht da; ich tue es trotzdem. Er hat die Frage aufgeworfen: Wer kontrolliert denn die Bezirkshauptmannschaften?, und es klingt – so wie in früheren Aussendungen von ihm – dabei leise die Feststellung mit: eigentlich niemand. – Das ist natürlich nicht richtig.

Abgesehen davon, dass sie vom Landeshauptmann kontrolliert werden, teilweise auch vom Kollegium der Landesregierung, unterliegt die Tätigkeit der Bezirkshauptmannschaften selbstverständlich der politischen Kontrolle durch die Landtage. Wir alle kennen aus dem eigenen Landtag solche Fälle, bei denen das relevant wurde. Die Tätigkeit der Bezirkshauptmannschaften unterliegt der Kontrolle des Rechnungshofes sowohl des Bundes als auch des Landes, wenn einer eingerichtet ist, unterliegt der Kontrolle der Volksanwaltschaft des Bundes und – dort, wo eine eingerichtet ist – auch der Länder und schließlich auch der Rechtskontrolle durch die Obersten Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts, den Verwaltungsgerichtshof, den Verfassungsgerichtshof, und abgesehen davon auch der Kontrolle durch die Unabhängigen Verwaltungssenate der Länder. Das heißt, es gibt eine ganze Reihe von Instanzen, die die Bezirkshauptmänner kontrollieren.

Herr Kollege Schennach hat auch darauf hingewiesen, dass man im Gegensatz zur jetzigen Reform im Jahre 1994 verhandelt habe. Herr Kollege Hösele hat schon darauf verwiesen, welcher Art diese Verhandlungsführung war. Die Verhandlungen sind damals nicht zuletzt deshalb gescheitert, weil die Einbeziehung der Grünen eine Zustimmung der Länder verunmöglicht hat. Sie wollten nämlich die Bundesstaatsreform in wesentlichen Teilbereichen verwässern und ins Gegenteil verkehren, ganz abgesehen davon, dass es damals eine Bedingung für die Verhandlungsführung war, die FPÖ nicht einzubeziehen. Das muss man der historischen Wahrheit halber auch dazu sagen. Das unterscheidet sich von der heutigen Situation.

Herr Kollege Schennach hat unter anderem auch eine Entmündigung der Landtage befürchtet. Ich habe nicht gehört, dass sich irgendein Landtag entmündigt fühlt, zumindest hat das keiner artikuliert. Was die Landtage artikuliert haben, war Reformbedarf, und diesem wird mit dieser Reform – das wird von den Landtagen durchaus auch anerkannt – nachgekommen.


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