Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 87

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem bestimmte rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehrs geregelt (E-Commerce-Gesetz – ECG) und das Signaturgesetz sowie die Zivilprozessordnung geändert werden (817 und 853/NR sowie 6499/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Schöls: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem bestimmte rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehrs geregelt und das Signaturgesetz sowie die Zivilprozessordnung geändert werden.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Dr. Robert Aspöck übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Dr. Robert Aspöck: Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Der Herr Präsident hat den Titel bereits verlesen. Im Übrigen liegt Ihnen der Text vor, meine Damen und Herren!

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Alfred Schöls: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher. Ich erteile es ihm.

13.58

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Hohes Haus! Erlauben Sie mir kurz noch eine Bemerkung zum Kollegen Keuschnigg, der, so glaube ich, jetzt selbst in der Cafeteria ist. Es ist etwas ganz Erstaunliches passiert: Kollege Keuschnigg hat auch kurz über die Schuldenpolitik der vorigen Bundesregierung gesprochen und in diesem Zusammenhang den Ausdruck "wir" gebraucht. Er hat wörtlich gemeint: Wir haben Schulden gemacht. Ich gratuliere der ÖVP zur offensichtlichen Wiedererlangung ihres Gedächtnisses. (Beifall bei der SPÖ.)

Nun aber zum E-Commerce-Gesetz: Das Fortschreiten moderner Kommunikationsformen stellt auch an gesetzliche Regelungsbedürfnisse hohe Anforderungen, und gerade der elektronische Geschäftsverkehr bedarf hier genauerer Betrachtung – sei es zum Schutz der Konsumenten oder zur Aufrechterhaltung fairer Wettbewerbsbedingungen. Ich glaube, in diesem Licht ist das E-Commerce-Gesetz als Umsetzung der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr vom 4. 5. 2000 zu sehen.

Grundsätzlich sind gesetzliche Regelungen in diesem Bereich sehr zu begrüßen, da bis dato in vielen Belangen erhebliche Unsicherheit bestanden hat. Leider wird aber auf einigen Gebieten weder durch die Richtlinie der EU noch durch das ECG selbst erheblich mehr Licht ins Dunkel der täglichen E-Commerce-Praxis gebracht.

Ich glaube, dass die Experten des Justizministeriums beim Entwurf hervorragende Arbeit geleistet haben. Das konkret im Nationalrat beschlossene Gesetz weicht aber in für uns entscheidenden Punkten von diesem Entwurf ab, und auch die Richtlinie selbst lässt – wie erwähnt – einiges offen.


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