Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 103

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Berichterstatter Friedrich Hensler: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Ich bringe Ihnen den Bericht zum Vertrag von Nizza. Er liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Bundesverfassungsgesetzes über den Abschluss des Vertrages von Nizza die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Der Bericht zu Punkt 8 liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Hösele. – Bitte.

14.59

Bundesrat Herwig Hösele (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unter diesem Tagesordnungspunkt wird auch die Artikel 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern betreffend das EU-Strukturprogramm 2000 bis 2006 verhandelt und beraten, wozu ich eingangs eine kurze Bemerkung machen möchte.

Diese Förderprogramme geben wichtige regionalpolitische Impulse für den ländlichen Raum. Allein die EU-Mittel für die Ziel 2-Gebiete, die in den Jahren 2000 bis 2006 2 Millionen Einwohner in Österreich umfassen werden, betragen 9,36 Milliarden Schilling. Wenn ich die dazu bewegten Mittel, die die Gebietskörperschaften und die Privaten einbringen werden, hinzuzähle, dann muss ich sagen, es wird damit im ländlichen Raum ein Investitionsvolumen in der Höhe von 35 Milliarden Schilling bewegt. Ich glaube, dass das eine der wichtigsten Impulsmaßnahmen für den ländlichen Raum Österreichs ist, das ist ein wirklicher Investitionsstoß.

Aus der Sicht der Steiermark und Kärntens freue ich mich, in diesem Zusammenhang feststellen zu können, dass es im innerösterreichischen Interessenausgleich eine sehr positive Entwicklung für den Süden Österreichs gegeben hat. Für diese Solidarität ist allen anderen Bundesländern und dem Bund zu danken.

Sehr positive Impulse dürfen sich die österreichischen Grenzregionen auch aus der neuerlich zur Diskussion stehenden Aufstockung der Grenzlandförderungsmittel erwarten. Sie werden verstehen, dass ich auch hier sehr gerne ein klares Ja zu der Artikel 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern sage.

Nun zum Nizza-Vertrag: Wir haben schon in der letzten Sitzung des Bundesrates anlässlich der verfassungsrechtlichen Ermächtigung grundlegende Fragen debattiert. Es bestand, so glaube ich, allgemeiner Konsens darüber, dass dieser Vertrag, bei all den sehr großen Mängeln, die er beinhaltet, gleichzeitig einen wichtigen Schritt zur Vollendung des europäischen Projektes darstellt. Der Nizza-Vertrag bringt gerade auch aus Sicht Österreichs – ich wiederhole das noch einmal – wesentliche Fortschritte im Zusammenhang mit Artikel 7, der sicherstellt, dass es nie mehr so ungerechtfertigte Sanktionen geben kann wie jene gegen Österreich im ersten Halbjahr 2000. Die EU wird künftig ein faires und qualifiziertes Verfahren durchführen. Eine europäische Politjustiz mit Nacht-und-Nebel-Aktionen kann es nicht mehr geben. Es wurde auch sichergestellt, dass die kleinen und mittleren Staaten nicht von einem Direktorium der großen überstimmt und bevormundet werden können.


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