Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 165

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situation beeinflusst werden." – Auf diese Weise, so kommt es mir vor, wurde auch dieser Vertrag abgehandelt.

Wir fordern – und hier, glaube ich, können wir uns alle einig sein –, dass dieser Nach-Nizza-Prozess mehr Transparenz, größere Bürgernähe und mehr demokratische Entscheidungsabläufe haben muss. Denn innerhalb der Europäischen Union stellen diese Forderungen von jeher freiheitliche Kernforderungen dar – eine Politik, deren Forderung nach einer klaren Kompetenzabgrenzung mutwillig als antieuropäischer Nationalismus interpretiert wird. Wir sind nicht antieuropäisch, wie ich auch vorhin schon gezeigt habe mit meinem Vorschlag, jene Staaten, die zu EU-Europa wollen, zumindest zu kooptieren. Das ist doch eine großartige europäische Idee!

Wir wollen jedoch saubere Lösungen. Wir wollen keinen Schnellzug, der die einzelnen Stationen durchfährt, um das imaginäre Ziel eines europäischen Bundesstaates anzupeilen, sondern wir wollen ein Europa der Vaterländer! Dazu braucht man Zeit, aber nicht Eile. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrätin Mag. Trunk: Der Mutterländer!)

19.54

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Weiss. – Bitte

19.54

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die Meinungen zum Vertrag von Nizza sind heute und auch schon in vielfältigen früheren Debatten ausführlich dargelegt worden. Es gibt natürlich viele Gründe, sich ein besseres Vertragswerk zu wünschen. Für mich gehört etwa der Wunsch dazu, dass die Europäische Union der Sicherheit von Kernkraftwerken dieselbe intensive Aufmerksamkeit widmet wie der Sicherheit der steirischen Brettljause. Es gibt aber aus Sicht der Länderinteressen überhaupt keinen Grund, dem erzielten Kompromiss die Zustimmung zu versagen.

Kurz Stellung nehmen möchte ich zu dem Entschließungsantrag betreffend Einrichtung eines Konvents für den Post-Nizza-Prozess. Das Anliegen einer ausreichenden Einbindung der Parlamente in den Konvent ist ohne Zweifel begründet und auch zu unterstützen. Das Europäische Parlament wäre als Organ der EU für sich allein nicht geeignet, die notwendige Rückkoppelung mit den Gesetzgebungsorganen der Mitgliedstaaten und der Bevölkerung in den Staaten zu gewährleisten.

Es ist auch richtig, die Mitwirkung im Konvent selbst in die Hand nehmen zu wollen und sich nicht im Wege des Parlamentsbeteiligungsverfahrens auf eine entsprechende Mitvertretung durch die Regierung zu verlassen. Aus Sicht einer Länderkammer ist allerdings Folgendes nicht zu übersehen. Der Text der im Nationalrat gefassten Entschließung, der dann auch in Form des Selbständigen Antrages bei uns zur Diskussion gestellt worden war, lässt nicht erkennen, dass er aus einem Bundesstaat stammt. Zwar wird das Subsidiaritätsprinzip kurz angesprochen, aber wir wissen doch alle, wie vieldeutig dieser Begriff in der EU verstanden wird und dass er – durchaus auch zum Nachteil der Mitgliedstaaten – teilweise völlig offen lässt, welche Ebenen damit gemeint sind.

Die Länder haben am 23. Oktober in der Landeshauptmännerkonferenz und am 19. November in der Landtagspräsidentenkonferenz in einer gemeinsamen Länderstellungnahme zum Diskussionsprozess zur Zukunft Europas und zur Vorbereitung der Regierungskonferenz Position bezogen. Sie gehen davon aus, in alle Phasen der innerstaatlichen Meinungsbildung einbezogen zu werden und an der Positionierung Österreichs mitwirken zu können. Die Länder erwarten weiters, in die Gremien zur Vorbereitung der nächsten Regierungskonferenz mit einbezogen zu werden und in der österreichischen Delegation vertreten zu sein.

Das sind Anliegen, die nicht nur von den österreichischen Bundesländern vertreten werden. Abgesehen von den deutschen Ländern mit einer gleichartigen Haltung hat auch die Konferenz der gesetzgebenden Regionalparlamente in Europa, in der über die drei Bundesstaaten hinaus


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