Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 174

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wesentlichen Daten – wie es schon erwähnt wurde: für Planungen, für Schülerstromanalysen und so weiter und so fort – verfügbar zu haben, und dies mit hoher Sicherheit und Verlässlichkeit.

Wir alle kennen die Problematik der Statistiken, zu der dieser Spruch herumgeistert: "Traue keiner Statistik außer der, die du selbst gefälscht hast." – Das soll hier keineswegs der Fall sein. Diese Statistiken sollen absolute Sicherheit und Verlässlichkeit haben. Aber, sehr geehrte Damen und Herren, wie erreicht man absolute Sicherheit und Verlässlichkeit? – Nur dann, wenn ich personenbezogene Daten verwende, kann ich diese Statistik – und das muss für uns im Bundesrat besonders wichtig sein – auch auf beliebige Regionen, seien es Länder, Teile von Ländern oder Gemeinden, anwenden. All das ist möglich.

Der Preis dafür ist natürlich die Angst wegen der Verwendung der Sozialversicherungsnummer. Ich weiß, es ist jeder von uns relativ heikel mit dieser Nummer, weil in uns die Angst wohnt, dass damit Missbrauch getrieben werden kann und dass mit den Methoden der modernen EDV über die Sozialversicherungsnummer auch Verknüpfungen möglich sind.

Im Ausschuss wurde uns aber – das wurde bereits auch von beiden Vorrednerinnen gesagt – sehr klar erläutert, wie das vor sich geht: Das Bildungsministerium – ich verwende jetzt die Kurzform – hat die Aufgabe, die Sozialversicherungsnummer in eine Bildungsevidenznummer umzuwandeln, und nur im Ministerium sind sowohl die Sozialversicherungsnummer als auch diese Bildungsevidenznummer bekannt.

Wir haben uns nicht gewehrt, dass auch andere Ministerien mit der Sozialversicherungsnummer arbeiten. Ich denke jetzt etwa an das Sozialministerium oder auch an das Bundesministerium für Landesverteidigung: Dort ist jeder Soldat mit seiner Sozialversicherungsnummer gespeichert, und man kann dessen Werdegang ebenso verfolgen.

Das wirklich Neue und Revolutionäre ist, dass die Sozialversicherungsnummer in die so genannte Bildungsevidenznummer umgewandelt wird und der Statistik Austria – ich habe noch das Statistische Zentralamt im Hinterkopf – nur diese verschlüsselte Nummer gegeben wird. Diese ist absolut nicht rückführbar. Nur das Bildungsministerium verfügt über Sozialversicherungsnummer und Bildungsevidenznummer, und beide Kennzahlen einer Person dürfen nie gemeinsam weitergegeben werden, sodass die Verschlüsselung nach dem heutigen Stand der Technik als perfekt zu bezeichnen ist.

Es geht, wie ich bereits sagte, um zwei Dinge, nämlich erstens um Sicherheit und um Verlässlichkeit der Daten, und dies ist durch dieses Gesetz gewährleistet. Zweitens geht es um den Schutz von Personen und Betroffenen, und durch dieses System ist auch dieser Schutz absolut gewährleistet, soweit man das nach dem heutigen Stand der Technik sagen kann. – Daher wird meine Fraktion diesem Gesetz sehr gerne die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

20.33

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Lindinger. – Bitte.

20.33

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Bernd Lindinger (Freiheitliche, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ich möchte als letzter Redner in der Reihe zum Bildungsdokumentationsgesetz sprechen. Es ist mein Schicksal, dass ich die Dinge, die ich sagen wollte, gedanklich jetzt kürzen muss, um Ihnen Wiederholungen zu ersparen.

Bildungspolitik hat eine aktuelle Bildungsstatistik zur Voraussetzung. Die Zeiten, in denen man in klösterlicher Abgeschiedenheit Bildungsinhalte und Methoden erfunden hat, um die Bildung zum Volk zu transportieren, sind vorbei. Das war einmal modern, ist aber heute überholt. Es ist ebenso überholt, dass man sich in Parteizentralen oder in philosophischen Schulen Utopien ausdenkt und versucht, das Volk entsprechend zu bilden. Es gibt in der Geschichte – ins


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