Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 177

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Nicht die Menschen sollen laufen, sondern die Daten sollen laufen. Die Daten sollen vollautomatisiert zur Verfügung stehen. Wenn wir Verlaufsdaten für die Bildungspolitik haben wollen und zum Beispiel wissen wollen, wie viele Jugendliche aus ländlichen Gebieten in Gymnasien gehen und dann später studieren, dann brauchen wir eine Verlaufsstatistik. Mit dieser Verschlüsselung der Zahlen ist die Erstellung einer solchen Verlaufsstatistik möglich, und ich meine, dass wir mit diesen Bildungsdokumentationsgesetz den Weg gehen, Fakten und Unterlagen zu haben, aus welchen wir Schlüsse ziehen können, um Bildungsplanung zu machen. Automatisiert ist das auf dem einfachsten Wege möglich.

Meine Damen und Herren! Ich meine, dass dieses Bildungsdokumentationsgesetz für alle Parlamentarier ein ganz wichtiges Gesetz ist, denn dann kann ich auch die Anfragen, die Sie stellen, viel leichter, ausführlicher und besser beantworten. Deswegen würde es mich freuen, wenn dieses Bildungsdokumentationsgesetz auch von allen Bundesräten dieses Hauses nicht untersagt wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

20.43

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Dokumentation im Bildungswesen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 15. Dezember 1987, veröffentlicht im BGBl. Nr. 656, über die Abgeltung von bestimmten Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten im Bereich des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.


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