Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 204

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16. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird (780 und 868/NR sowie 6511/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Schöls: Wir gelangen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Johann Kraml übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Johann Kraml: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt schriftlich vor. Ich komme daher zum Antrag.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Alfred Schöls: Ich danke für die Berichterstattung.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

17. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend eine Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Verstärkung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2001) (829 und 857/NR der sowie 6512/BR der Beilagen)

18. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Staatsschuldenausschusses geändert wird (776 und 863/NR sowie 6513/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Schöls: Wir gelangen nun zu den Punkten 17 und 18 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

der österreichische Stabilitätspakt 2001 und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Staatsschuldenausschusses geändert wird

Die Berichterstattung über die Punkte 17 und 18 hat Herr Bundesrat Robert Aspöck übernommen. – Bitte.


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