Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 215

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und es in der Vollziehung kaum Probleme gab. Wenn es nun aber zu Verkehrsunfällen außerhalb Österreichs, aber innerhalb der Europäischen Union und darüber hinaus in anderen Staaten kam, dann haben die Betroffenen meist sehr negative Überraschungen erlebt. So war etwa das Einbringen von Schadenersatzforderungen sehr oft ein Hürdenlauf, und wenn man die gerechtfertigten Forderungen platzieren konnte und in der Folge auch zu seinem Recht kam, dann gab es zuletzt sehr oft eine große Differenz zwischen der angefallenen Schadenswiedergutmachung im Wohnsitzstaat und der Leistung einer allfälligen Versicherung im Nichtwohnsitzstaat.

Meine Damen und Herren! Diese Diskrepanz entstand deshalb, weil die Schadensbewertung auf der jeweils nationalstaatlichen Rechtsgrundlage erfolgte und die jeweiligen Haftpflichtversicherer die Reparaturen oder die Entschädigungen nicht nach den Tarifen und Rechtslagen des Landes des Geschädigten durchführten. Allein die unterschiedlichen Kostensätze für Material und Arbeitsleistung geben genug Anlass, diese Novellen vorzunehmen.

Ebenso wissen wir, dass innerhalb der Europäischen Union und außerhalb der Mitgliedstaaten unterschiedliche Deckungssummen bestehen und die Mindestdeckungssummen zur Abdeckung der Schäden sehr oft nicht ausreichen. Daher ist es begrüßenswert, dass zumindest auf europäischer Ebene die gleichen Standards geschaffen werden, und vor allem scheint es für mich sehr positiv und erfreulich zu sein, dass innerhalb der Union mit der Person des Schadensregulierungsbeauftragten eine entsprechende nationalstaatliche Einrichtung geschaffen wird. Somit werden die Verkehrsopfer und die Geschädigten im Straßenverkehr in Europa und – wie ich hoffe – auch darüber hinaus sicherlich leichter zu ihrem Recht kommen. Es ist dies eine gute Gesetzesnovelle, der wir gerne zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

23.27

Präsident Alfred Schöls: Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Staatssekretär. Ich erteile es ihm.

23.27

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Im Zusammenhang mit der Gewährung eines Bundeszuschusses an das Land Burgenland war selbstverständlich auch von der EU-Erweiterung und den Chancen und auch Ängsten, die damit verbunden sind, die Rede.

Ich möchte in diesem Zusammenhang noch eine gute Nachricht überbringen: Wir hatten am 23. November 2001, also vor rund einem Monat, eine Sitzung beim EU-Haushaltsrat, bei welcher es um das nächstjährige EU-Budget gegangen ist. Bei dieser eine Nacht lang dauernden Sitzung ist es uns gelungen, für die Grenzregionen vor allem Finnlands, Deutschlands und Österreichs für das Jahr 2002 ein eigenes finanzielles Arrangement zu erreichen, dass nämlich 50 Millionen Euro für diese Grenzregionen als eigene zusätzliche Mittel im EU-Budget ausgewiesen werden. Diese 50 Millionen Euro werden im Jahr 2003 durch weitere 15 Millionen Schilling ergänzt. Es wird jetzt an den betreffenden Bundesländern liegen, für die Grenzregionen Programme für die Kofinanzierung zu entwickeln, damit wir diese Mittel auch wirklich ausnützen können.

Von diesen 50 Millionen sind speziell 14 Millionen für die Klein- und Mittelunternehmungen reserviert. Gerade diese sind am ärgsten von der Erweiterung betroffen. Sie wissen, dass sich insbesondere kleine Bauunternehmer, Spengler, Kfz-Unternehmungen et cetera dieser neuen Situation stellen müssen. Wir wissen, dass das Lohnniveau und das Preisniveau in den Beitrittsstaaten noch ganz anders sind, und es daher Übergangsfristen gibt. Langfristig gesehen werden die Chancen in Österreich aber sicherlich größer sein und werden wir mehr gewinnen als verlieren. Das ist ein gute Sache.

Ich möchte dem Land Burgenland nochmals zu dem Jubiläum gratulieren! Wir vom Bund sind überzeugt, dass diese Unterstützung dort äußerst gut angelegt ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

23.29


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