Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 220

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men und wieder der Gewerbeordnung zu unterstellen. Frau Staatssekretärin! Ich ersuche Sie daher, dies bei der nächsten Novellierung zu berücksichtigen.

Abschließend: Auf Grund des vorher Gesagten möchte ich nochmals die Wichtigkeit meiner anfangs gestellten Forderungen unterstreichen und alle Minister und Ministerien auffordern, diese auch in die Tat umzusetzen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

23.44

Präsident Alfred Schöls: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Bernd Lindinger. Ich erteile es ihm.

23.44

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Bernd Lindinger (Freiheitliche, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Es geht hier um den Schotterabbau in Österreich, es geht hier um den Abbau von Tonen, um bergmännische Gewinnung von Rohstoffen von der Oberfläche her.

Die Forderung der Bürgermeister und des Städtebundes ist, eine 300-Meter-Schutzzone einzuhalten, demgegenüber stehen andere Vorstellungen, die in diesem Gesetz jetzt verankert werden sollen. Die Zone kann unterschritten werden, aber lediglich mit Zustimmung der Bürgermeister.

Das Gesetz, das novelliert werden soll, ist zwei Jahre alt. Es trägt auch den Namen "Lex Lassing", das heißt, dieses Gesetz ist damals wohl unter dem Eindruck dieser furchtbaren Katastrophe beschlossen worden. Es ist kompliziert, lückenhaft, widersprüchlich in vielen Dingen und zieht einen sehr hohen Verwaltungsaufwand nach sich. Fachleute sind sich einig, dass die diesbezüglichen Forderungen sehr stark überzogen sind.

Ich möchte das nur anhand eines Beispieles demonstrieren: Wenn in einer Grube zwei verschiedene Tonarten vorhanden sind, dann braucht man zwei verschiedene Verfahren von zwei verschiedenen Behörden, die dann diese Verfahren behandeln. Das ist ein Beispiel, dass dieses Gesetz, das zu novellieren ist, weit überzogen ist.

Wir Freiheitlichen sind sicher nicht die einzigen, die eine Novellierung verlangen. Es ist bekannt, dass vor fast genau einem Jahr Herr Sallmutter eine Novellierung verlangt hat, und auch Herr Heilingbrunner hat sich für eine Novellierung ausgesprochen. Ich korrigiere mich: Sallmutter hat es 1999 verlangt, Herr Heilingbrunner war es voriges Jahr.

Bei dem, was immer wieder zur Einhaltung der 300-Meter-Grenze angeführt wird, wird, so glaube ich, oft Emission mit Immission verwechselt. Die Emissionen 300 Meter weit weg sind nicht unbedingt ein Maß für die Immissionen, das heißt für die Beeinträchtigung eines Anrainers, der 300 Meter weit entfernt ist. Die Distanz von der Quelle der Emissionen kann doch nicht allein ausschlaggebend für die Beeinträchtigung des Nachbarn sein. Hier sind auch andere umweltrelevante Kriterien heranzuziehen, die dann aus dem Bild ein anderes machen.

Daher glaube ich, dass diesem Gesetz zuzustimmen ist, da es keinen Freibrief für die Grubenbesitzer ausstellt, zu tun und zu walten, wie sie wollen. Wenn diese 300-Meter-Zone beim Abbau unterschritten werden soll, ist immer noch die Zustimmung des Bürgermeisters vonnöten. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

23.47

Präsident Alfred Schöls: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Vizepräsident Jürgen Weiss. Ich erteile es ihm.

23.47

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Nach Artikel 1 des heute am Beginn der Sitzung beschlossenen Deregulierungsgesetzes ist anlässlich einer geplanten Änderung eines Bundesgesetzes insbesondere zu prüfen, ob das zu ändernde Gesetz noch zeitgemäß ist oder ob die angestrebten Wirkungen nicht auch auf andere Weise erreicht werden könnten. Ebenso – und das ist der springende


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