Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 219

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stellung von Maßnahmen zum Schutz der Oberfläche nach Beendigung des Abbaus geht. Das ist sicherlich zu befürworten, aber die tatsächliche Intention des Gesetzes ist eine gänzlich andere. (Beifall bei der SPÖ.)

23.39

Präsident Alfred Schöls: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ilse Giesinger. Ich erteile es ihr. (Bundesrat Mag. Hoscher: Jetzt sind wir neugierig!)

23.39

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Diese Mineralrohstoffgesetznovelle ist ein lebendes Beispiel dafür, wie wichtig meine langjährigen Forderungen sind, nämlich dass erstens bei Gesetzen beziehungsweise Regierungsvorlagen eine Kostenberechnung nicht nur für den Bund, sondern auch für die Länder, Städte und Gemeinden sowie für die Wirtschaft und Bevölkerung durchzuführen ist, zweitens Gesetze zu überprüfen sind, ob sie in der Praxis durchführbar sind, drittens Gesetze so zu formulieren sind, dass sie verständlich zu lesen sind, und viertens zu überprüfen ist, ob sie tatsächlich notwendig sind.

Ich belege dies wie folgt:

Zu Punkt eins meiner Forderung: Bei der Angabe der Kosten sind die finanziellen Auswirkungen nicht vollständig angeführt. Es fehlt nämlich die Angabe der Kosten für die Vollziehung des § 185 Bergbauinformationssystem. Im § 185 Abs. 9 haben die Bezirksverwaltungsbehörden und die Landeshauptmänner dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit die für das Bergbauinformationssystem erforderlichen Daten aus ihrem Vollzugsbereich automationsunterstützt bekannt zu geben.

Ich möchte daher heute nochmals ausdrücklich auf die Stellungnahme des Landes Vorarlberg vom 2. 11. 2001 verweisen und hier deponieren, dass das Land Vorarlberg davon ausgeht, dass diese Kosten der vorher erwähnten Datenbekanntgabe durch die Bezirksverwaltungsbehörden und die Landeshauptmänner vom Bund getragen werden, denn im Sinne des Artikels 1 Abs. 3 der Vereinbarung über den Konsultationsmechanismus muss eine Kostendarstellung erfolgen und nach Artikel 4 Abs. 2 erster Satz den Ländern auch die Möglichkeit der Stellungnahme dazu gegeben werden. Dies ist bei dieser Gesetzesnovelle nicht der Fall gewesen, und daher geht das Land Vorarlberg auch davon aus – wie bereits erwähnt –, dass die Kosten für diese automationsunterstützte Datenerfassung und -übermittlung vom Bund zu ersetzen sind.

Zu Punkt zwei meiner Forderung: Laut § 222 des Mineralrohstoffgesetzes, das mit 1. 1. 1999, also vor knapp zwei Jahren, in Kraft getreten ist, muss der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit dem Nationalrat erstmals einen Bericht über den bundesweiten Vollzug dieses Gesetzes vorlegen. Durch diesen Bericht und auch durch Vorschläge der Wirtschaftskammer Österreich und der Bundesländer hat sich nun herausgestellt – ich zitiere wörtlich aus dem Ausschussbericht –, "dass die Bestimmungen über das Gewinnen grundeigener mineralischer Rohstoffe kompliziert, lückenhaft und widersprüchlich sind und einen hohen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen". – Zitatende.

Auf Grund dieser und anderer Erkenntnisse aus der Praxis wurde nun diese Novelle des Mineralrohstoffgesetzes in Angriff genommen. Das heißt, wenn die praktische Durchführbarkeit schon bei der Regierungsvorlage im Jahr 1998 beziehungsweise 1999 überprüft worden wäre, müssten wir nicht heute schon wieder novellieren, was auch viel Arbeit und Kosten im Ministerium, bei den Ländern, bei der Wirtschaft und bei der Bevölkerung mit sich bringt, die meiner Meinung nach zu vermeiden gewesen wären.

Es ist ein Fortschritt und erfreulich, dass erkannte Fehler vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und seinem Ministerium korrigiert werden, aber leider zu wenig. Es wurde nämlich auch die Chance vertan, noch mehr Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis in diese Novellierung aufzunehmen, wie zum Beispiel auch die Forderung des Landes Vorarlberg und der Wirtschaft, obertägige Lockergesteinsabbauten aus dem Bergrechtsregime herauszuneh


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