Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 230

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Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, sodass ich auf einen inhaltlichen Vortrag verzichten darf und mich auf die Antragstellung beschränke.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit dem Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Hoscher. – Bitte.

0.22

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Wenngleich die vorliegende Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes von den Regierungsparteien selbst um ihren ursprünglichen Kernpunkt entschärft wurde, bleiben genug weitere Punkte, das Gesetz aus unserer Sicht aus wohnpolitischen Gründen abzulehnen.

Doch zurück zur anfänglichen Stoßrichtung der Novelle, da diese symptomatisch ist für die wohnpolitische Ideologie der Regierung. Dazu ist eine kurze Rückschau auf vergangene Maßnahmen notwendig.

Mit den Budgetbegleitgesetzen 2001 und 2002 kam es zu massiven Eingriffen im Bereich der GBVs, der Gemeinnützigen Wohnbauträger. Es ging konkret um die Herausnahme der im ausschließlichen Eigentum von Gebietskörperschaften stehenden GBVs aus eben dieser Gemeinnützigkeit ab 1. April 2001. In Wahrheit ging es um die BUWOG, die WAG und einige gemeinnützige Wohnbaugesellschaften der Eisenbahner. Es war dies eine Aktion, die heute nicht nur den Verfassungsgerichtshof beschäftigt, sondern, was etwa die genannten Wohnbaugesellschaften der Eisenbahner angeht, dem Vernehmen nach auch gerichtsanhängig ist, spätere Amtshaftungsverfahren nicht ausgeschlossen – eine Angelegenheit, über die uns der damals anwesende Staatssekretär für Finanzen trotz mehrmaliger Nachfrage in diesem Haus bis heute keine Auskunft gegeben hat, und er wird wissen warum.

Interessant ist diesbezüglich auch, dass die betroffene Eisenbahnsiedlungsgesellschaft Villach nunmehr wieder eine gemeinnützige Gesellschaft gründet, um ihren Wohnbestand wieder in den gemeinnützigen Bereich zu integrieren.

Nachdem sich aber diese geplante Teilprivatisierung der Wohnungsgemeinnützigkeit nachträglich nicht nur als rechtlich bedenklich erwiesen hat, sondern in der praktischen Umsetzung auch ein Flop war, plante die Regierung mit der gegenständlichen Novelle den nächsten Coup. Gemeinnützige Wohnbauträger sollten mit privaten Firmen, etwa im Immobilienbereich, Tochtergesellschaften zur Verwertung gemeinnütziger Mietwohnungen gründen beziehungsweise sich daran beteiligen. Diese Tochtergesellschaften werden natürlich nur mehr hinsichtlich Mietzinsbegrenzung und Kündigungsschutz dem WGG unterliegen, freilich nicht mehr bezüglich Gewinnausschüttungsbeschränkung, Baupflicht, Vermögensbindung und so weiter. Damit würden letztlich geförderte Mietwohnungen etwa dem Prinzip der Kostendeckung entzogen. Gewinne aus Verkauf und Verwaltung würden an private Eigentümer fließen und nicht mehr für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung stehen.

Wie gesagt, die Koalitionsparteien haben letztlich selbst kalte Füße bekommen, wobei es dahingestellt sei, ob sich da das christlich-soziale Gewissen durchgesetzt hat oder das einfache Kärntner Parteimitglied. Was aber geblieben ist, sind zum Beispiel deutliche Verschlechterungen für Mieter von GBV-Wohnungen. Bisher hatten diese Mieter unter bestimmten, klar definierten Voraussetzungen die Möglichkeit, an ihren Wohnungen nach zehn Jahren Eigentum zu begründen, und sie hatten einen Rechtsanspruch darauf. Dies wird in Zukunft anders, denn nun gibt es im Wesentlichen nur mehr ein Vorkaufsrecht und auch das nur für fünf Jahre, was überdies ein Eingriff in bestehende Rechte ist. Das sei so nebenbei gesagt.


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