Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 229

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Ich habe in meinem Manuskript "die Zwangsmitglieder" geschrieben gehabt. Ich habe es durchgestrichen und schreibe und sage jetzt auch "die Pflichtmitglieder". Diese interessiert in erster Linie natürlich die Reduzierung der Mitgliedsbeiträge. Da tritt eine Senkung um fast 30 Prozent ein, das sind insgesamt über 2 Milliarden Schilling – die Vorredner haben es schon gesagt –, die sich die Betriebe ersparen. Das ist erfreulich.

Natürlich muss auch auf der Ausgabenseite kräftig gespart werden, da wird die Umsetzung noch schwierig werden, so fürchte ich, Herr Kollege Kraml, aber wir werden uns die Sache gut anschauen.

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch der Vorschlag, ausscheidenden Kammermitarbeitern, die sich beruflich verändern wollen, den Abgang mit einem Zuschuss zu erleichtern. Es ist die Rede von bis zu 30 Prozent Zuschuss zu ihrem künftigen Gehalt. Das ist ein ganz interessanter Vorschlag.

Alles in allem ist es eine erfreuliche Novellierung. Weitere Einsparungen, etwa im Bereich der Außenhandelsstellen, können durchaus noch erfolgen.

Kollege Haigermoser, einer der Väter dieser Novellierung – ich muss es deshalb sagen, weil ich, 20 Jahre auf der anderen Seite stehend, diesen gemeinsamen Kampf kenne, der erforderlich war, bis wir es so weit gebracht haben –, hat es das Bohren harter Bretter genannt. Es hat sich jedenfalls gelohnt, und wir Freiheitliche stimmen mit Freude zu. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

0.20

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung .

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

31. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Arbeitszeitgesetz und das Bundesgesetz über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaues geändert werden (Wohnrechtsnovelle 2002 – WRN 2002) (529/A und 890/NR sowie 6526/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 31. Punkt der Tagesordnung: Wohnrechtsnovelle 2002.

Die Berichterstattung hat wieder Herr Bundesrat Ing. Klamt übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Ing. Gerd Klamt: Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Hoher Bundesrat! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Arbeitszeitgesetz und das Bundesgesetz über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaues geändert werden.


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