Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 245

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Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Bericht des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich aus dem Jahr 1999.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag auf Kenntnisnahme des Berichts ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Bericht des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich aus dem Jahr 2000.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag auf Kenntnisnahme des Berichts ist somit angenommen.

34. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 23. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und das Bauarbeitenkoordinationsgesetz geändert werden (Arbeitnehmerschutz-Reformgesetz – ANS-RG) (802 und 898/NR sowie 6495 und 6529/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 34. Punkt der Tagesordnung: Arbeitnehmerschutz-Reformgesetz.

Die Berichterstattung hat wieder Herr Bundesrat Ing. Klamt übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Ing. Gerd Klamt: Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Hoher Bundesrat! Ich präsentiere den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 23. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und das Bauarbeitenkoordinationsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, sodass ich mich auf die Antragstellung beschränken kann.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben. (Beifall des Bundesrates Mag. Gudenus. – Heiterkeit.)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung, und ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die an der Abstimmung teilnehmen wollen, ihre Plätze einzunehmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.


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