Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 247

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ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird – es ist dies die 29. Novelle zum entsprechenden Gesetz –,

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger geändert wird – es ist dies die 12. Novelle zu diesem Gesetz –,

ein Bundesgesetz, mit dem das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert wird – es handelt sich hier um die 10. Novelle zu diesem Gesetz –, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955 geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 35 bis 41 hat Frau Bundesrätin Dr. Kanovsky-Wintermann übernommen. Ich bitte um die Berichte.

Berichterstatterin Dr. Renate Kanovsky-Wintermann: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 23. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, 59. Novelle zum ASVG.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Ich bringe weiters den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 23. November 2001, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz geändert wird, 26. Novelle zum GSVG.

Auch hier liegt der Bericht in schriftlicher Form vor, und ich beschränke mich ebenfalls auf die Antragstellung.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 23. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird, 25. Novelle zum BSVG.

Auch hier liegt Ihnen der Bericht in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich daher auf die Antragstellung.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 23. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird, 29. Novelle zum B-KUVG.

Auch hier liegt Ihnen der Bericht in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich auf die Antragstellung.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe weiters den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 23. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger geändert wird, 12. Novelle zum FSVG.


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