Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 248

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Auch hier liegt Ihnen der Bericht in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich daher auf die Antragstellung

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe nun den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 23. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Notarversicherungsgesetz 1972 geändert wird, 10. Novelle zum NVG 1972.

Auch hier liegt Ihnen der Bericht in schriftlicher Form vor. Ich stelle daher nur den Antrag.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Schließlich bringe ich den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 23. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955 geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich auf die Antragstellung.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Horst Freiberger das Wort. – Bitte.

1.37

Bundesrat Horst Freiberger (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Unter den Tagesordnungspunkten 35 bis 41 ist Tagesordnungspunkt 39, dem die sozialdemokratischen Bundesrätinnen und Bundesräte zustimmen werden. Es handelt sich dabei um ein Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger. Da ist eine Bestimmung aufgenommen worden, die vorsieht, dass bestimmte Sonderklassenhonorare, die jetzt aus dem ASVG als Entgeltbegriff herausgenommen wurden, dem FSVG zugeführt werden.

Das sind steuerrechtlich Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Wir halten das für eine richtige Entscheidung. Unser Ansatz dazu war immer, dass alle Entgelte in der Sozialversicherung zu erfassen sind. Im Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger sind nun diese Sonderklassenhonorare berücksichtigt. Deshalb werden wir Tagesordnungspunkt 39 die Zustimmung geben. (Beifall des Bundesrates Mag. Gudenus. ) Das ist durchaus vernünftig, ja. (Heiterkeit bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Nun zu einigen anderen Themen dieser Vorlagen: Einleitend möchte ich gleich festhalten, dass wir die übrigen Punkte aus diesem Paket ablehnen werden.

Hohes Haus! Die Chipkarte steht bei den Regierungsparteien anscheinend unter dem Motto: "Pleiten, Pech und Pannen". Wenn man nur an die Diskussion der letzten Wochen denkt, dann muss man sagen, kennt sich die Bevölkerung in Österreich sowieso nicht mehr aus. Einmal ist die FPÖ für eine Chipkartengebühr, dann ist die ÖVP dagegen, dann ist die FPÖ wieder dagegen und die ÖVP wieder dafür. Ich möchte das auf Grund der fortgeschrittenen Zeit nur ganz kurz behandeln. (Bundesrat Mag. Gudenus: Wo ist die SPÖ?) Wir haben das sehr gut recherchiert, ich kann dann selbstverständlich auch die SPÖ-Stellungnahmen vorlesen, aber es wird bekannt sein, was die SPÖ ... (Bundesrat Ing. Polleruhs: Aber bitte genau vorlesen!) Ist nicht bekannt? – Bitte sehr. (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Nein, das ist mir dann doch zu viel Aufwand, aber ich lese dir das sehr gerne vor.


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