Bundesrat Stenographisches Protokoll 682. Sitzung / Seite 260

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Nationalrates vom 23. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz über die Pharmazeutische Gehaltskasse für Österreich (Gehaltskassengesetz 2002) zur Kenntnis bringen und – da ich voraussetzen darf, dass der Bericht schriftlich vorliegt – Ihnen nur den Beschluss des Ausschusses vortragen.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt zehn Anfragen, 1883/J bis 1892/J, eingebracht wurden.

Die Einberufung der nächsten Sitzung – (Vizepräsident Weiss gibt das Glockenzeichen) ich bitte noch um etwas Geduld – des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin ist Donnerstag, der 20. Dezember, 9 Uhr, in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen neben der Wahl der beiden Vizepräsidenten beziehungsweise der Schriftführer und der Ordner für das erste Halbjahr 2002 sowie den eingangs erwähnten bereits früher eingelangten und zugewiesenen Beschlüssen des Nationalrates vom 21. und 22. November 2001 jene Vorlagen in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 18. Dezember 2001, ab 14 Uhr, vorgesehen.

Die Sitzung ist geschlossen .

Schluss der Sitzung: 2.27 Uhr

 

 

 


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