Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 33

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5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend Zweites Protokoll zur Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, Den Haag, 26. März 1999, samt Interpretativer Erklärung der Republik Österreich (752 und 877/NR sowie 6546/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung: Zweites Protokoll zur Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, Den Haag, 26. März 1999, samt Interpretativer Erklärung der Republik Österreich.

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Aburumieh übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatterin Margarete Aburumieh: Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 21. November 2001 betreffend Zweites Protokoll zur Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, Den Haag, 26. März 1999, samt Interpretativer Erklärung der Republik Österreich.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, ich komme gleich zum Antrag.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Gudenus. – Bitte.

10.37

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin davon überzeugt, dass dieser Bericht des außenpolitischen Ausschusses, der das Zweite Protokoll zur Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgütern betrifft, einstimmig angenommen werden wird.

Trotzdem möchte ich einige Bemerkungen dazu machen, aber dabei gar nicht auf die Geschichte dieses Abkommens eingehen, sondern nur sagen, dass die Punkte, die nun hereingenommen werden, absolut notwendig sind. Diese scheinen mir aber trotzdem ein bisschen eng gefasst zu sein.

Es ist hervorragend, dass die individuelle strafrechtliche Verantwortung herausgearbeitet wird, die nun im Zusammenhang mit dem internationalen Strafrecht hergestellt werden soll.

Es gibt aber wesentliche Staaten, die diesem internationalen Strafgerichtshof nicht angehören. Ich nenne zum Beispiel die Vereinigten Staaten. Wenn diese Schäden an Gut und Leben anrichten, fällt das unter Kollateralschäden. Das ist ein beschönigendes Wort, und es tut mir Leid, dass diese Einstimmigkeit, die wir hier heute haben werden, nicht international vorhanden ist.


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