Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 34

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Es müssen sich gerade jene Staaten, die die stärksten militärischen Mittel haben, diesem Strafrecht unterordnen und diesen Kulturgutschutz mittragen. Sonst ist es nur eine halbe Sache. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Natürlich gibt es vage Ausnahmen für zwingende militärische Notwendigkeiten. Mir als Soldaten braucht man nicht extra zu sagen, dass man als Kommandant vielleicht doch manchmal zu schnell ein Schloss in Beschlag nimmt, weil es eben bequem als Kommandoposten ist, aber das darf nicht sein, das muss geahndet werden. Es müssen die prozedualen Bedingungen, die vorgesehen sind, die bei einem Angriff auf ein geschütztes Kulturgut vorhanden sind, sehr eng gefasst werden. Je enger wir sie fassen, desto eher werden wir sie erreichen.

Wir wissen, dass man Übergriffe weder durch Gesetze noch durch guten Willen ganz verhindern können wird. Aber ein Gesetz muss eng genug gefasst sein, damit die Übergriffe eben nicht so stark sind. Wenn ein Gesetz schon sehr großzügig ist, gibt es auch wieder Übergriffe über die Großzügigkeitsgrenzen hinweg. – Ich halte das wirklich nicht für gut.

Das Schutzsystem für besonders schützenswerte Kulturgüter kommt auch dadurch zu Stande, dass die Kulturgüter, die unter besonderem Schutz stehen, in eine Liste des Kulturguts eingetragen werden. Diese wird meines Wissens von der UNESCO erstellt, und ich glaube, dass die UNESCO da eine große Aufgabe übernommen hat.

Es fallen natürlich manche Bereiche nicht unter diesen Schutz. Im Nationalrat hat man darüber gesprochen, dass die Buddha-Statuen im Bamiyan-Tal zerstört worden sind. Diese fallen nicht unter das Gesetz, weil sie nicht in Kriegszeiten zerstört wurden, sondern innerstaatliche Willkür und religiöser Fanatismus die Ursachen für die Zerstörung waren. So etwas ist leider nicht gedeckt, und wir können mit diesem Gesetz auch gar nichts dazu beitragen, aber ich hoffe, dass durch eine weitere Konvention auch solche Übergriffe innerstaatlicher Intoleranz geahndet werden.

Angriffe auf und Zerstörung, Aneignung, Raub, Plünderung und Diebstahl von Kulturgut sind fast schon so alt wie die Menschheitsgeschichte selbst. Man braucht nicht weit zurückzublicken. Es genügt vielleicht, zu erwähnen, dass auch die Päpste Raub an Kulturgütern betrieben haben. Napoleon war ein berühmter Kulturräuber, und die Situation im Zweiten Weltkrieg war so, dass allseits Kulturgüter zerstört und geraubt wurden. – Man muss erwähnen, dass es zu diesem Zeitpunkt zwar die Gesetze, die wir jetzt haben, noch nicht gab, aber dadurch waren diese Handlungen nicht minder unanständig. Es gibt eine Grundmoral, die der Mensch haben sollte und für die man keine Gesetze braucht.

Es gab im Zweiten Weltkrieg auch Helden, die versucht haben, eigenhändig, eigenmächtig und manchmal über die Gesetze hinaus Kulturgut zu retten. Zu erwähnen ist hier Major Schlögl, ein Österreicher, der in Montecassino entgegen seinem Auftrag und dem Gesetz Kulturgut gerettet hat. Es gab in Montecassino keinen Kommandoposten der Wehrmacht. Es war – nennen wir es – ein Missverständnis der einen Kriegspartei, die die Abtei bombardiert hat.

Aber betrachten wir die Bombardierung Dresdens oder der inneren Stadt Wiens in den letzten Kriegstagen: Das waren unnötige Handlungen, man würde sie heute aber als Kollateralschäden bezeichnen.

Ich glaube, wenn wir erreichen, dass dieses Gesetz dazu beiträgt, Weltkulturerbe zu erhalten, dann haben wir damit sehr viel erreicht.

Es ist natürlich auch die Sprache ein Kulturgut, das nicht nur in Kriegszeiten Bedeutung hat. Man kann in Abwandlung eines Zitates sagen: Der Friede ist die Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln. – Gerade im Frieden ist es besonders wichtig, dass die Sprache gepflegt wird und erhalten bleibt.

Ich möchte hier ein Schreiben als Kuriosum vorstellen: Wenn der deutsche Bundestagsabgeordnete Dr. Friedbert Pflüger, Vorsitzender des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union, seinem momentan nicht anwesenden österreichischen Kollegen Bun


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