Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 35

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desrat Dr. Ferdinand Maier einen Brief schreibt, der mit den Worten "Dear Mister Maier" beginnt – dann folgt ein englischer Text – und mit den Worten "Yours sincerely, Friedbert Pflüger" endet, dann halte ich das für eine Kulturschande, umso mehr als der Text sowohl in deutscher als auch in englischer und französischer Sprache ausgeschickt wurde.

Das ist zu viel der Devotheit dem internationalen Brauch gegenüber! Frau Bundesministerin! Ich würde mir sehr wünschen – nicht nur würde, nein, ich wünsche mir und hoffe, Sie werden es auch dem Herrn Bundeskanzler sagen –, dass wir international dort, wo es möglich ist – speziell wenn das Fernsehen dabei ist –, auch deutsch sprechen. Es ist eine Amtssprache, eine Arbeitssprache in der Europäischen Union, und wir sollten uns diese auch nicht scheibchenweise abschneiden lassen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir sind heute auch schon bei den vorangegangenen Tagesordnungspunkten auf die Auseinandersetzung zwischen Wien und Kärnten – wenn ich das so sagen kann – eingegangen, und auch zwischen uns Bundesräten ist hier im Frieden manches eher kriegerische Wort gefallen. Ich glaube, es ist wichtig, auch mit Worten Florett zu fechten, um eine Auseinandersetzung zu bestehen und nicht den Bihänder in die Hand zu nehmen.

Kolleginnen und Kollegen! Wenn Kollege Schennach von “rülpsen” spricht, wenn jemand eine ihm nicht gefällige Äußerung tätigt, und Herr Professor Konecny von “Maulseuche” spricht, wenn ihm etwas nicht passt, dann fällt das auch unter Kulturgüterschutz in Friedenszeiten, wenn die Auseinandersetzung verbal erfolgt. Ich bitte um Einhaltung meiner Überlegungen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.46

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Weiters bitte ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Dezember 2001 betreffend Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten samt Erklärung der Republik Österreich (766 und 942/NR sowie 6547/BR der Beilagen)


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