Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 47

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mal 3 Milliarden Schilling für den Neubau zur Verfügung stehen werden. Wenn man das einmal rein mathematisch durchdividiert, dann kommt man drauf, dass man, wenn der Generalverkehrswegeplan im B-Netz erfüllt werden soll, die Kleinigkeit von 34,3 Jahren dazu benötigt.

Das heißt, dass diese Verschiebung, die jetzt stattfindet, für die Länder gar nicht so schlecht ist, abgesehen vom Katastrophenfonds. Man wird im Lichte der Zahlen des Generalverkehrswegeplanes sicherlich die Forderung der Länder überdenken müssen, ob denn diese 7,2 beziehungsweise 7,5 Milliarden Schilling ausreichen werden, um zum Beispiel die Investitionen, die von der Bundesregierung selbst angedacht werden, abdecken zu können.

Im Übrigen ist rechtlich auch nicht geklärt, ob die angestrebte Verländerung überhaupt verfassungsrechtlich halten wird. Es gibt ein dem Ministerium sicherlich bekanntes Gutachten des Verfassungsdienstes, das besagt, dass diese Übertragung der B-Straßen eigentlich mittels einer Bundes-Verfassungsgesetznovelle erfolgen müsste, weil es zu einer tatsächlichen Kompetenzverschiebung kommt. Es stellt sich die Frage, ob das mit einem Artikel 15a-Vertrag überhaupt geht.

Wie gesagt, das sind Details dazu, die man sich noch überlegen wird müssen und überlegen wird können, weil noch Zeit dazu besteht. Grundsätzlich ist aus unserer Sicht die Verländerung des B-Netzes sicherlich sinnvoll, sie sollte gemacht werden, sie sollte so schnell wie möglich gemacht werden, sie sollte allerdings nicht auf dem Rücken der Länder beschlossen werden.

Da das zu Grunde liegende Rechtsgeschäft für die Kürzung des Katastrophenfonds noch nicht besteht, wird meine Fraktion dieser Novelle nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ und des Bundesrates Schennach. )

11.37

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Grasberger. – Bitte.

11.37

Bundesrat Ing. Walter Grasberger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich stimme mit Kollegen Hoscher in dem Punkt überein, dass zu einzelnen Details noch Diskussionen zu erfolgen haben. Ich glaube aber, dass wir das große Gefüge und die große Leistung, die dahinter stehen, nicht übersehen dürfen.

Sie haben das Schlagwort geprägt: Verländerung der Bundesstraßen. Sie haben auch richtigerweise dargestellt, dass es sich hier um eine – das muss man wirklich sagen – sehr alte Forderung der Länder an den Bund handelt. Konkret besteht diese Forderung seit 1989. Es ist jetzt erstmals tatsächlich gelungen, diese Forderung in ein Paket zu schnüren, daher sollten wir, so glaube ich, nicht so sehr in Versuchung geraten und um kleine Details hin- und herfeilschen.

In Wahrheit ist dieses Finanzausgleichsgesetz 2001, das im Sinne der Länder verändert wird, durchaus ein Gesetz, mit dem für die Länder viel mehr Spielräume entstehen, als das in der Vergangenheit der Fall war, und mit dem auch in vielen entscheidenden Punkten Verwaltungsreformschritte gesetzt werden.

Herr Kollege Hoscher! Sie haben die Länge von 10 000 Kilometern angesprochen, diese Zahl kann ich bestätigen. Es werden allerdings nicht alle 10 000 Kilometer verländert, sondern es werden nach grober Schätzung zirka 8 700 Kilometer verländert. Davon liegt ein recht beträchtlicher Teil, nämlich 3 000 Kilometer, in Niederösterreich, also in jenem Bundesland, für das ich hier sprechen darf.

Ich kann mich auf die wesentlichen Kernpunkte, die Vorteile dieses Pakets beschränken. Ich habe schon angesprochen, dass es doch zu beträchtlichen Verwaltungsvereinfachungen kommen wird. Die Bewilligungshierarchie, die bisher zwischen Bund- und Länderkompetenzen gegeben war, wird doch deutlich eingeschränkt werden. Das Ministerium wird sich auf Kernkompetenzen zurückziehen.


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