Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 46

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2001 geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Dr. Aspöck übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Dr. Robert Aspöck: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich bringe den Bericht über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2001 geändert wird. Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Hoscher. – Bitte.

11.33

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Einige kurze Bemerkungen zur Novelle des Finanzausgleichsgesetzes, wobei ich nicht auf § 27 Abs. 7 eingehen möchte, der die Konsequenzen einer Nichtratifizierung des Konsolidierungspfades normiert, denn es ist in diesem Haus schon ausführlich, so glaube ich, über den Stabilitätspakt – auch in der vorigen Sitzung – diskutiert worden.

Gegenüber der ursprünglichen Regierungsvorlage ist aber noch ein weiterer wesentlicher Punkt in die Novelle eingeflossen, der sich in Form der Verminderung der Dotierung des Katastrophenfonds manifestiert, der in Wirklichkeit als zu Grunde liegendes Geschäft sozusagen "die Verländerung" – unter Anführungszeichen – des B-Straßennetzes zur Aufgabe und zum Anlass hat. Diese Bundesstraßen B sollten ab 1. 1. 2001 den Ländern übertragen werden, wobei der Bund zur Finanzierung einen entsprechenden Zweckzuschuss leisten sollte – "sollte" deswegen, weil diese Verländerung schon lange diskutiert wird, bis jetzt allerdings an den Positionen gescheitert ist. Die Länder haben nach Ansicht, insbesondere auch des Wirtschaftsministeriums, zu viel verlangt, und nach Ansicht der Länder hat der Bund zu wenig geboten. Immerhin sprechen wir von einer Größenordnung im B-Netz, wenn ich das gesamte Netz heranziehe – ursprünglich hat auch der Plan bestanden, sozusagen "hochrangige", unter Anführungszeichen, Bundesstraßen nicht zu verländern –, von rund 10 000 Kilometern.

Tatsache ist, dass die Gespräche zwischen dem Bund und den Ländern nicht abgeschlossen sind, das heißt, eine Übertragung des B-Netzes per 1. 1. 2002 ist ausgeschlossen, es kann beispielsweise schon rein technisch keine Bundesstraßengesetznovelle beschlossen werden. Es ist daher aus unserer Sicht nicht einzusehen, warum die Dotierung des Katastrophenfonds aber per 1 .1. 2002 geändert werden soll, was sozusagen als Vorleistung der Länder anzusehen wäre, wenn die Länder keine Garantie haben, dass die Verländerung des B-Straßennetzes rückwirkend erfolgen wird, und diese Garantie kann es auch nicht geben, weil es technisch nicht funktionieren wird.

Es gibt aber auch noch inhaltliche Differenzen mit einigen Ländern, unter anderem mit Vorarlberg und Steiermark.

Ich möchte auch kurz auf die Gerüchte bezüglich des Generalverkehrswegeplans, der im Jänner dieses Jahres präsentiert werden soll, eingehen. Es wird dort gerüchteweise für das B-Netz ein Investitionsbedarf in der Höhe von 103 Milliarden Schilling vorgesehen. Es scheint derzeit so zu sein: Wenn man sich einigt, dass im Rahmen der Übertragung des B-Netzes eine jährliche Abgeltung des Bundes in der Höhe von 7,2 Milliarden Schilling in Aussicht genommen wird – das soll, so glaube ich, 2007 auf 7,5 Milliarden Schilling ansteigen –, dann heißt das, wenn man die bauliche und betriebliche Erhaltung berücksichtigt, nichts anderes, als dass maxi


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