Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 45

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Informationssicherheitsgesetz jetzt darstellt, hat eine solche Bestimmung überhaupt keinen Platz. Das heißt, Zugang zu einem fremd klassifizierten Dokument kann nur dann gewährt werden, wenn sich durch die Rückfrage ergibt, dass die fremde Klassifizierung aufgehoben wurde. In diesem Sinne sieht der jetzige Text bereits vor, dass der Zugang in dem von den übermittelnden Stellen vorgesehenen Maß und für die vorgesehene Dauer zu beschränken ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich auch etwas zur Frage der Sicherheitsüberprüfungen sagen. Zu den praktischen Auswirkungen dieses Gesetzes kann ich nur sagen, dass nur der Umgang mit als "Vertraulich" eingestuften oder höher klassifizierten Informationen eine Sicherheitsüberprüfung voraussetzt. Zum Teil sind hier Zahlen genannt worden, die absolut unrichtig sind; jetzt nicht mehr, aber in der früheren Debatte hat man von 55 000 gesprochen.

Es geht nur um insgesamt 3 500, die entweder als vertraulich oder als höher klassifizierte Informationen zu behandeln sind. Die Sicherheitsüberprüfungen sind, wie auch schon gesagt wurde, bereits seit 1999 gesetzlich vorgesehen. Daher kann man selbstverständlich auf einige bereits durchgeführte Sicherheitsüberprüfungen zurückgreifen. Daneben gibt es auch im Landesverteidigungsministerium noch so genannte Verlässlichkeitsprüfungen.

Nach den mir nun zur Verfügung stehenden Angaben wurden in allen Ministerien, in denen Sicherheitsüberprüfungen vorgesehen sind – außer dem Landesverteidigungsministerium, das eigene Verlässlichkeitsüberprüfungen hat –, bereits zirka 60 Personen sicherheitsüberprüft, außerdem ist zum Zwecke dieses Gesetzes auch die Überprüfung von weiteren 120 Personen vorgesehen. Ich muss Ihnen sagen, das wird ohne zusätzlichen Kostenaufwand von der Staatspolizei innerhalb von 14 Tagen erledigt, und ich weiß, dass das in meinem eigenen Hause eine kleine Anzahl von Personen betrifft, da geht es um zirka 14 Personen im vertraulichen Bereich und um nur einige mehr in anderen Bereichen.

Daher kann ich nur noch einmal sagen: Hiemit sind wir eigentlich nur einer Verpflichtung – übrigens verspätet – nachgekommen, die alle anderen erfüllt haben. Wenn es um vertrauliche Informationen der Europäischen Union, der NATO oder der WEU geht, dann muss man diese Vertraulichkeit eben auch auf nationaler Ebene einhalten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.32

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht. – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

9. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. November 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2001 geändert wird (779 und 858/NR sowie 6550/BR der Beilagen)


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