Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 44

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trolle unterliegt. Das ist der große Unterschied – und deswegen lehne ich diese Unkenrufe von anderer Seite ab! – zu autoritären Regimen und Diktaturen.

Wir haben zur Kenntnis zu nehmen, dass die Opposition gegen dieses Gesetz ist. Von den Grünen als Fundamentalopposition erwarte ich mir nichts anderes, aber vor allem die SPÖ hätte hier doch ein anderes Verhalten an den Tag legen können. Bereits anlässlich der Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz 1999 – Sie wissen, welche Regierung damals im Amt war, Sie wissen, wie das damalige Innenministerium besetzt war – wurde in den Erläuterungen unter anderem betont, dass es über die Sicherheitsüberprüfung hinaus weiterer Geheimschutzbestimmungen bedürfen wird.

Diesem Bedürfnis trägt das nunmehrige Gesetz Rechnung. Die Novelle 1999 zum Sicherheitspolizeigesetz wurde mit den Stimmen der SPÖ beschlossen. Dem nunmehrigen Gesetz verweigern unsere sozialdemokratischen Kolleginnen und Kollegen die Zustimmung.

Es zeigt sich also, dass aus sehr durchsichtigen Gründen die publikumswirksame Fundamentalopposition einer sachlichen Zusammenarbeit vorgezogen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

11.25

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesministerin. – Bitte.

11.25

Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte doch noch einmal darauf eingehen, dass die Vorarbeiten zum Informationssicherheitsgesetz über fünf Jahre gedauert haben. Tatsächlich wurde das Ergebnis bereits zum Teil, wie gerade gesagt wurde, durch die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz vorweggenommen, mit der Sicherheitsüberprüfungen überhaupt geregelt werden.

Trotzdem ist die Regierungsvorlage in der ersten Fassung auf Kritik gestoßen, und ich habe die Kritik auch sehr ernst genommen, was dann zum Abänderungsantrag geführt hat und zu dem, was inzwischen im Nationalrat beschlossen wurde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist dies sicher kein antiquiertes Gesetz, sondern, wie ich das auch schon dargestellt habe, ein Gesetz, das verspätet das umsetzt, was alle anderen EU-Mitgliedstaaten längst umgesetzt haben. Es ist auch klar, dass es notwendig ist, dass es, um nicht eine Lex imperfecta zu sein, Strafbestimmungen enthält. Ich habe mir die Gesetze aller anderen EU-Mitgliedstaaten angesehen: Überall gibt es Strafbestimmungen! – Das ist der erste Punkt.

Meine Damen und Herren! Der zweite Punkt ist: Dieses Gesetz ist selbstverständlich nicht gegen Journalisten gerichtet, außer sie stiften zur Weitergabe der Informationen oder zur Beihilfe an. Es ist ganz klar ein so genanntes Sonderdelikt, das heißt, Täter kann also nur sein, wer bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllt, also er muss entweder Beamter sein im Sinne des Strafgesetzbuches, Bediensteter einer Dienststelle des Bundes oder eine sonstige Person, der eine klassifizierte Information anvertraut werden musste, wenn dies für die Ausübung einer im öffentlichen Interesse gelegenen Tätigkeit erforderlich ist. – Damit fallen Journalisten klarerweise überhaupt nicht unter diese Kategorie. Das war eine total überzogene Kritik, die man hier bewusst benützt hat. Das muss ich auch einmal klarstellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch andere Punkte, die hier in der Diskussion noch angesprochen wurden, möchte ich widerlegen. Der Vorschlag, den Entwurf im Lichte des aktuellen Urteils des Europäischen Gerichtshofs um eine Bestimmung über das Recht auf den Zugang zu Informationen zu ergänzen, hätte im Rahmen der von der Regierungsvorlage vorgeschlagenen einheitlichen Regelung für die Klassifizierung sowohl eigener österreichischer als auch fremder Dokumente wohl überlegt werden können, obwohl wir aber in Artikel 20 Abs. 4 B-VG und im Auskunftspflichtgesetz bereits einschlägige Regelungen haben. In einem Gesetz über den Schutz fremd klassifizierter Dokumente – nur darum geht es jetzt! –, wie sich das


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