Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 49

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

dass, wenn schon Einsparungen erforderlich sind, diese gleichmäßig von allen getragen werden sollten und keine einseitigen Belastungen der Städte erfolgen sollten.

Der Gegenvorschlag des Städtebundes lautete: Senkung der Sockelfinanzierung bei der Abwasserbeseitigung von 20 Prozent auf 15 Prozent, so wie bei den Wasserversorgungsanlagen, aber nicht, wie es dann tatsächlich passiert ist, von 20 Prozent beziehungsweise 25 Prozent auf 8 Prozent.

Die Bundesregierung hat in ihrem Papier, das für die Sitzung mit den Ländern im Oktober 2001 ausgearbeitet wurde, die Einsparung im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft mit 160 Millionen Schilling beziffert. Dr. Pramböck sagte dazu, dass zumindest 100 Millionen allein auf die Städte entfallen. Von der Reduzierung der Sockelförderung sind rund 750 Gemeinden mit etwa 5 Millionen Einwohnern betroffen.

Das sind allgemeine Zahlen, daher denke ich mir, dass es wichtig ist, dass man diese auch etwas anders untermauert. Ich mache das anhand eines Beispiels meiner eigenen Stadt, nämlich der Stadt Schärding, bei der es folgendermaßen aussieht:

Wasserversorgung: Bauabschnitt 04 läuft zurzeit – 13,5 Millionen Schilling. Die alte Förderung betrug 2,7 Millionen, die neue Förderung macht 1,917 Millionen aus, was ein Minus von 783 000 S bedeutet.

Bei den Baumaßnahmen im Wasserversorgungsbereich für die Jahre 2003 und 2004 – 11 Millionen Schilling – betrug die alte Förderung 2,2 Millionen, die neue Förderung macht nur mehr 1,59 Millionen Schilling aus. Das ist also ein Verlust in der Höhe von 610 000 S. – Rechnet man beide Bereiche zusammen, sind es um 1 393 000 S weniger an Förderungen.

Noch ärger ist es bei der Abwasserbeseitigung, und das ist eine Angelegenheit, die wirklich zum Nachdenken veranlasst. Der jetzige Bauabschnitt macht 32 Millionen Schilling aus. Alte Förderungsrichtlinien: 7 680 000 S, neue Förderung, also 8,8 Prozent: 2 814 000 S. Die Differenz beträgt minus 4 866 000 S.

Die kommende Maßnahme – Bauzeit 2003 bis 2006 – hat ein Ausmaß von 86 Millionen Schilling. Alte Förderung: 20 640 000 S, neue Förderung: 7 568 000 S. Das ist ein Minus von 13,072 Millionen Schilling. Zusammengerechnet macht das beim Kanal eine Minderförderung von 17 938 000 S aus.

Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär! Das ist für meine Begriffe unverantwortlich, was man da den Gemeinden antut, das ist nicht mehr zu finanzieren. Wir haben Wasserrechtsbescheide, wir haben Vorschreibungen, die wir erfüllen sollen, erfüllen müssen, aber die Gemeinden und Städte können unter solchen Voraussetzungen, ohne gravierende Erhöhung der Gebühren, dem nicht mehr nachkommen. Das heißt also, dass letzten Endes der Bürger wieder zahlen muss, und zwar in einem Ausmaß, das nicht mehr vertretbar ist.

Wir können daher diesem Beschluss nicht zustimmen. Es ist dies unmöglich, weil wir in Zukunft die Gemeinden bei der Abwicklung der finanziellen Bereiche gefährdet sehen. (Beifall bei der SPÖ und des Bundesrates Schennach. )

11.48

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Lindinger. – Bitte.

11.48

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Bernd Lindinger (Freiheitliche, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich schließe mich meinem Vorredner an und muss ihm in vielem Recht geben. Als Kommunalpolitiker weiß ich auch, wie es um die Gemeinden bestellt ist. Ich weiß auch, dass viele Projekte nicht verwirklicht werden können und dass es in Niederösterreich, in meinem Bundesland, immer mehr Sanie


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite