Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 55

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Ich glaube, das ist eine sehr gute Forderung. Das ist eigentlich die goldene Regel jeder Haushaltsführung: dass man auf Dauer – wir haben beim Bund dreißig Jahre lang immer nur Defizite gemacht, ob Hochkonjunktur oder schlechte Konjunktur war – einen ausgeglichenen Haushalt hat. (Bundesrat Marizzi: Da war die ÖVP in der Regierung! Vergesst das nicht!)

Selbstverständlich hat der Stopp der Neuverschuldung seinen Preis. Um die Zinsenlast, die auf Grund der aufgenommenen Finanzschulden jährlich 100 Milliarden beträgt, zu bezahlen, müssen wir im Bundeshaushalt einen entsprechenden Überschuss erzielen. Was hätten wir für eine Situation, wenn wir am 4. Februar 2000 ein ebensolches Budget hätten übernehmen können wie seinerzeit Bundeskanzler Kreisky von der Regierung Klaus. Damals handelte es sich um ein ausgeglichenes Budget, er hatte keine Finanzschulden übernommen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben heute bereits ein Nettodefizit erreicht und stehen im internationalen Konzert wesentlich besser da als andere Staaten, die uns zuvor gerügt haben, weil wir am letzten Platz lagen – trotz der erforderlichen Sparmaßnahmen hat es in den vergangenen Zeiten noch weitaus höhere Belastungen gegeben.

Es hat im Jahr 1995 eine höhere Abgabenbelastungsquote gegeben als jetzt (Bundesrat Marizzi: Schüssel-Ditz-Kurs!), obwohl die heute zu hoch ist. Damals, Herr Bundesrat, war ein Sozialdemokrat Finanzminister, wenn ich Sie informieren darf. Dreißig Jahre lang gab es einen sozialdemokratischen Bundeskanzler und einen sozialdemokratischen Finanzminister.

Im Jahr 1995 betrug die Abgabenbelastungsquote über 46 Prozent, und im Jahr 1997 gab es überhaupt keine Pensionsanpassung. Das habe ich schon wiederholt Herrn Blecha gesagt, das vergisst er aber immer wieder, wenn er von Pensionsraub spricht. Pensionsanpassung 1997: null! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Es wurde das Paktum beklagt. In Punkt 20 des Paktums für die Finanzausgleiche für die Jahre 2001 bis 2004 wurde wörtlich festgehalten, dass die gesamten Erträge einnahmenseitiger Maßnahmen des Bundes aus den noch im Jahr 2000 zu beschließenden Maßnahmen grundsätzlich dem Bund verbleiben. – Das wurde paktiert, unterschrieben. – Die Länder werden an den Mehreinnahmen des Bundes in Form eines absoluten Betrages in der Höhe von 1 Milliarde Schilling als Vorwegabzug beteiligt. – Das wurde vereinbart.

Warum das jetzt nicht eingehalten werden soll, was vereinbart wurde, verstehe ich nicht und verstehen wir nicht. Jetzt wird argumentiert, dass ein Vorzieheffekt durch die Einführung der Anspruchsverzinsung eingetreten wäre. Das soll mir bitte jemand vorrechnen. Wenn ich bis zu einem bestimmten Datum nicht meine Abgabenerklärung gelegt habe beziehungsweise wenn ich meine Vorauszahlungen nicht in der Höhe entsprechend dem Steuerbescheid festlege, habe ich Anspruchszinsen zu zahlen. Diese Regelung bleibt, dieser Vorzieheffekt wird sich jetzt jedes Jahr ergeben. Wieso dieser Vorzieheffekt auf einmal nur im Jahr 2001 eintreten soll und nicht mehr im Jahr 2002, ist für uns nicht verständlich. Daher beharren wir auf der Einhaltung eines geschlossenen Paktums.

Wir haben heute bedauert, dass die Bundesstraßenübertragung der Bundesstraßenregelung nicht per 1. Jänner 2002 in Kraft tritt. Wir als Bund bedauern das auch. Wir haben nämlich mit den Vertretern der Länder, in der so genannten Achterkommission, am 19. Oktober 2001 eine schriftliche Vereinbarung über die Übertragung getroffen. Es wurden genaue Beträge und die entsprechenden Straßen angeführt.

Die Landeshauptleute wurden in einer Landeshauptleutekonferenz im Frühjahr 2001 ermächtigt, mit uns gültige Verträge abzuschließen. Diese Vereinbarung wurde am darauf folgenden Montag – die Vereinbarung erfolgte an einem Freitag – einer Landeshauptleutekonferenz vorgelegt, bei der dieses Paktum, diese Einigung, überhaupt das ganze Verwaltungsreformpaket, einschließlich der Übertragung der Bundesstraßen an die Länder, angenommen wurde. Es wurden nur noch Zusatzforderungen gestellt.


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