Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 62

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dass die Inanspruchnahme des Bewertungswahlrechtes nicht zu einer Benachteiligung der Versicherten führen soll.

Meine Damen und Herren! Was ebenfalls nicht zu unterschätzen ist, ist die Tatsache, dass die Sicherungskosten für Aktien und Beteiligungen schon bisher erheblich waren, im Lichte der weltweiten Terrorereignisse aber wesentlich angehoben wurden. Dieses Geschäft wird nicht in Wien oder in Österreich gemacht, sondern dieses Geld geht nach London; jedenfalls verbleibt es nicht im Bereich der Republik Österreich.

Die Änderungen der Bilanzierungsregeln, die hier in sehr verantwortungsvoller Art und Weise beschlossen werden sollen und die den Nationalrat bereits konsensual durchlaufen haben, werden mehr oder weniger auch als eine Maßnahme zur Belebung der Wiener Börse zu interpretieren sein. Denn wenn man davon ausgeht, dass früher im Versicherungssegment ungefähr 5 Prozent an Papieren aus dem Fonds-Bereich im Portfolio vorhanden waren und derzeit auf Grund der ständig zunehmenden Volatilität der Papiere etwa 15 bis 17 Prozent aus diesem Bereich gehalten werden, so wäre die Nichtdurchführung und Nichtanpassung der Bilanzierungsspielregeln damit verbunden gewesen, dass die Versicherer vermutlich viele dieser Papiere zu katastrophalen Konditionen hätten abstoßen müssen. Damit wäre der Börse insgesamt und natürlich auch den Versicherern ein schlechter Dienst erwiesen worden.

Diese Maßnahmen stehen auch im Einklang mit maßgeblichen europäischen Staaten wie Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland und tragen wesentlich zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit unserer österreichischen Versicherungen bei, nicht zuletzt deshalb, weil diese Änderung der Bilanzierungsregeln bereits rückwirkend für das Geschäftsjahr 2001 in Kraft treten soll.

Meine Damen und Herren! Wir sichern damit nicht nur den Wirtschaftsstandort Österreich – und setzen damit den verantwortungsbewussten und wirtschaftsfreundlichen Kurs dieser Regierung fort –, sondern wir dienen damit auch den Interessen der Versicherten in Österreich und damit letztlich unserem nationalen Interesse. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

12.37

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher das Wort. – Bitte.

12.37

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Zunächst aus zeitökonomischen Gründen ein Dank an Kollegen Ledolter, weil er praktisch alles vorweggenommen hat, was es zu dieser Novelle zu sagen gibt.

Ich glaube, dass – abgesehen von der grundsätzlich Problematik der Finanzmarktaufsicht, die wahrscheinlich ähnlich wie auch die Wertpapieraufsicht den Verfassungsgerichtshof beschäftigen wird – die gegenständliche Novelle einen relativ guten Ausgleich zwischen den Notwendigkeiten der Versicherungswirtschaft findet. Da stimme ich zu, dass die schrecklichen Ereignisse des 11. September sozusagen ein plakativer Punkt waren, um das Ganze zu thematisieren.

Indes sind die Schwierigkeiten der Versicherungswirtschaft schon länger bekannt. Es wurde schon länger darüber diskutiert, dass dort Abschreibungsbedarf besteht. Es ist sozusagen auch aus Gründen des Konsumentenschutzes durchaus erfreulich, dass es hier zu einem Kompromiss gekommen ist. Ich weiß, dass es im Ministerium selbst nicht einfach war, zu diesem Kompromiss zu kommen, weil es in dieser Hinsicht doch gegensätzliche Strömungen gibt. Deswegen spreche ich auch hier Dank dafür aus, dass dies gelungen ist.

Meine Fraktion hat ebenfalls schon vor etlicher Zeit darauf hingewiesen, dass es dort Probleme – etwa im Bereich der Pensionskassen – geben wird. Das mag auch ein Grund für die Regelung gewesen sein, da man sonst unter Umständen in eine Problematik bei den Pensionen hineingekommen wäre.


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