Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 73

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Die Berichterstattung über diese Punkte hat Herr Bundesrat Christoph Hagen übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Christoph Hagen: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Ausbildung, Tätigkeiten und Beruf der Sanitäter erlassen wird und das Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz und das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert werden.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Weiters: Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2001 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein, die unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Horst Freiberger. Ich erteile es ihm.

13.14

Bundesrat Horst Freiberger (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute endlich ein Gesetz über Ausbildung, Tätigkeiten und Beruf der Sanitäter. "Endlich" sage ich deshalb, weil ein Beschluss bis heute schier unmöglich erschienen ist. Die ÖVP hat nämlich in den letzten Jahren, gerade was dieses Gesetz betrifft, immer wieder gemauert und es immer wieder verhindert. Sie hat als Argument ins Treffen geführt, dass die Ehrenamtlichkeit in Gefahr sei. Es hat nämlich schon fast eine Einigung im Februar 1999 gegeben. Das war noch unter der alten Regierungszusammenarbeit, wir standen damals knapp vor dem Abschluss, aber die ÖVP wollte dann letzten Endes dieses Gesetz doch nicht mittragen. Es wurden Horrormeldungen lanciert, dass dadurch für das Rote Kreuz und die Arbeiter-Samariter-Bund-Organisationen Hunderte Millionen Schilling an Mehrkosten entstehen und eben die Ehrenamtlichkeit zusammenbrechen werde.

Heute wird Gott sei Dank dieses Gesetz beschlossen. Ich möchte jetzt gar nicht näher darauf eingehen, aber wir waren damals schon so weit, und der heutige Gesetzestext ist nahezu wortgleich aus der damaligen Vereinbarung und dem damaligen Vorschlag übernommen worden; es müsste Ihnen noch im Gedächtnis sein. Bei der ÖVP hat es halt ein wenig länger gedauert, aber mich beruhigt das Argument, dass man durchaus auch gescheiter werden kann – bei manchen dauert es halt etwas länger. Die ÖVP hat auch gemerkt, dass es für diese wichtige ehrenamtliche Tätigkeit nicht ausreicht, nur Orden zu verleihen, denn das Einzige, was zu Stande gebracht wurde, war ein neues Gesetz über die Verleihung eines neuen Ordens für die Ehrenamtlichen.

Ich glaube, die ehrenamtlichen Mitarbeiter haben ein Recht auf eine fundierte und gute Ausbildung, die sie auf ihre wichtige Tätigkeit ganz besonders gut vorbereitet und sie auch entsprechend unterstützt.

Endlich haben die hauptberuflichen Mitarbeiter der Rote-Kreuz- und Arbeiter-Samariter-Bund-Organisationen ein Berufsbild. Bis jetzt ist diese verantwortungsvolle Tätigkeit eigentlich mit einer Hilfsarbeiter-Tätigkeit gleichzusetzen gewesen, weil dieses Berufsbild legistisch nicht geregelt war.


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