Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 74

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Ich möchte in diesem Zusammenhang sehr gerne hier die Gelegenheit nutzen, um mich bei den über 40 000 freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesen Einsatzorganisationen und bei den hauptberuflichen Sanitätern, aber auch bei den Zivildienern namens der SPÖ-Fraktion für die ganz wichtige Aufgabe, die sie für die Gesellschaft leisten, zu bedanken. Danke sehr herzlich! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP und der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz bringt eine Aufwertung dieser Tätigkeit, und das ist ganz besonders zu begrüßen. Durch dieses Gesetz werden mit Sicherheit mehr Menschenleben gerettet werden. Die SPÖ wird dieser Vorlage natürlich gerne zustimmen, um eben eine Aufwertung für diese Tätigkeit der Sanitäter, egal, ob ehrenamtlich oder hauptberuflich, zu erreichen und vor allem einen besseren Schutz für die Bevölkerung bieten zu können.

Nun zu Punkt 23 der Tagesordnung: Herr Staatssekretär! Wir haben in der letzten Bundesratssitzung eine dringliche Anfrage an Herrn Bundesminister Haupt gerichtet, bei der wir ihm vor Augen geführt haben, dass die Pensionserhöhung so, wie sie geplant war, unrechtmäßig wäre. Das ist natürlich von Ihrer Seite aufgegriffen worden, und Sie haben deshalb heute eine Novelle zum ASVG auf die Tagesordnung gesetzt, die diese Pensionserhöhung auf rechtlich legitime Beine stellt. Aber es bleibt Tatsache, dass Sie den Pensionistinnen und Pensionisten 1,6 Milliarden Schilling ganz einfach wegnehmen. 1,6 Milliarden Schilling! (Ruf bei der ÖVP: Und wie viel war es 1996 und 1997?) Wie viel es 1997 war? (Ruf bei der ÖVP: Da gab es eine Pensionsgarantie von Bundeskanzler Vranitzky!) Wenn Sie es ganz genau wissen wollen, kann ich Ihnen natürlich sehr gerne die Anpassungen und Erhöhungen seit 1995 sagen. (Ruf bei der ÖVP: 1997 wäre interessant!) 1997 war es null. (Ruf bei der ÖVP: Und wie viel sind es jetzt?) Jetzt sind es 1,1 Prozent im Sockel. (Bundesrat Konecny: Bei einer etwas anderen Inflationsrate!) 1997 haben wir eine Teuerungsrate von 1,3 Prozent gehabt und jetzt eine in der Höhe von 2,9 Prozent.

Das Entscheidende ist aber schon die Entwicklung der Pensionen, wie die Pensionen angehoben wurden, im Vergleich mit der Inflationsrate. Wenn man ein paar Jahre zusammen zählt, beispielsweise von 1995 bis 2000, dann sind die Pensionen in dieser Zeit im Ausmaß von 10,29 Prozent gestiegen, während die Teuerungsrate um 9,2 Prozent gestiegen ist. Wenn man das Jahr 2000 hernimmt, schaut diese Statistik noch besser aus, denn 2000 ist nur die Inflationsrate abgegolten worden. (Zwischenrufe.)

Herr Kollege! Ich würde empfehlen, das einfach in Ihren Parteipublikationen nachzulesen. Dort ist es mehrmals schon fälschlich dargestellt worden. Aber ich gestehe natürlich den richtigen Ansatz zu, dass die kleineren Pensionen in der Relation höher angehoben werden. Das ist ein durchaus richtiger Ansatz. Aber hier geht es schon um die Summe: Wie viel ist der jetzigen Bundesregierung die ältere Generation, sprich die Aufbaugeneration, wert? Und das ist ganz entschieden zu wenig. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Dr. Aspöck: Dass Blecha keine Erhöhung bekommt, das kratzt mich am wenigsten!)

Die Pension vom Blecha wird hier nicht mitverhandelt, denn er hat meines Wissens keine Pension nach dem ASVG. Das ist eine Polemik, die hier absolut unangebracht ist, denn das sollten Parlamentarier wissen, wo und mit welchen Gesetzen die Pensionen erhöht werden. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Konecny: Nein, sie haben wie immer keine Ahnung!)

Meine Damen und Herren! Diese Belastungspolitik bringt eine gewisse Kälte in unser Land, aber nicht nur, weil Winter ist. Wir wollen deshalb den sozial Schwachen helfen und der Schröpfungspolitik etwas entgegenwirken. Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Horst Freiberger und GenossInnen betreffend Heizkostenzuschuss für Personen mit einem Haushaltseinkommen unter 12 000 S (872,1 €), eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 23: Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2001 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (931/NR d.B.)


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