Die Volksanwaltschaft hat am Heizkostenzuschuss für sozial Schwache des vergangenen Winters heftige Kritik geübt. Von den vom Bund bereit gestellten 600 Millionen Schilling sind demnach nur 113,5 Millionen Schilling oder 18,9 Prozent ausgeschöpft worden. Nicht einmal die Hälfte der Anspruchsberechtigten erhielt die Unterstützung.
Begründet wurde die geringe Ausschöpfung mit einem schlechten Informationsstand und sehr unterschiedlichen Lösungen in den einzelnen Bundesländern. Es handelt sich dabei nicht um einen Akt der Sparsamkeit, sondern um einen Akt der erweiterten Ungleichheit, der zu mehr Ungerechtigkeit führt. Vor allem Alte, Kranke und Behinderte haben den Zuschuss kaum in Anspruch genommen, besser Informierte und Mobilere hingegen schon eher.
Obwohl die Heizkosten in ganz Österreich annähernd gleich gewesen sind, hat es sehr unterschiedliche Lösungen gegeben, die zu zusätzlichen Ungerechtigkeiten geführt haben.
So hat der Zuschuss in Wien, Niederösterreich, dem Burgenland und Kärnten 1 000 S, in Oberösterreich und Salzburg 2 000 S und in der Steiermark bis zu 2 400 S betragen. In Salzburg ist der Zuschuss nur gewährt worden, wenn man nachweislich mit Öl geheizt hat, in der Steiermark zusätzlich an die Hälfte der Haushalte, die mit Gas geheizt haben, und in den anderen Ländern war die Heizart egal.
Die Frist für die mögliche Einbringung von Anträgen schwankte zwischen 20 und 166 Arbeitstagen. So hat Oberösterreich die geplante Frist bis Ende November 2000 auf Ende Jänner 2001 verlängert, während bis zum ersten Termin nur 3 616 Anträge einlangten, waren es dann noch zusätzlich 12 862. Auch die Einkommensgrenzen sind unterschiedlich hoch, da hier verschiedene Berechnungen vorgenommen werden.
Durch den Entschließungsantrag soll den Ergebnissen der Erhebungen der Volksanwaltschaft – zu den Auswirkungen des Heizkostenzuschusses im Jahr 2000/01 – Rechnung getragen werden.
Aus diesen Gründen stellen die unterzeichneten Bundesräte nachstehenden
Entschließungsantrag:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, damit BezieherInnen von Leistungen aus dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Karenzgeldgesetz, dem Kinderbetreuungsgeldgesetz, dem Sonderunterstützungsgesetz, dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz, dem Opferfürsorgegesetz, dem Heeresversorgungsgesetz, dem Impfschadengesetz und dem Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, die ein Haushaltseinkommen von unter 12 000 S (872,1 €) netto im Monat haben, so rasch wie möglich von der Sozialversicherung, dem Arbeitsmarktservice beziehungsweise dem Bund ein Heizkostenzuschuss durch eine Einmalzahlung von 1 500 S (109 €) ausgezahlt werden kann, um die Mehrkosten für die Monate Oktober 2001, November 2001 und Dezember 2001 abzudecken.
Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert, in der Regierungsvorlage vorzusehen, für den Rest der Heizperiode (Jänner 2002, Feber 2002, März 2002 und April 2002) einen zusätzlichen Betrag von 500 S (36,34 €) pro Monat für die definierte Personengruppe auszuzahlen.
Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert, an die Länder heranzutreten, damit in den Sozialhilfegesetzen der Bundesländer gleichwertige Regelungen auf landesgesetzlicher Ebene geschaffen und die erhöhten Mittel ausgezahlt werden. Die finanzielle Bedeckung der zusätzlichen Kosten für die Bundesländer werden durch Überweisungen aus dem Bundesbudget gedeckt.
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Meine Damen und Herren! Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu, damit es wieder wärmer wird in diesem Land! (Beifall bei der SPÖ.)
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