Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 77

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Meine Damen und Herren! Es wäre dem Einsatz und der Tätigkeit der vielen ehrenamtlich tätigen Sanitäterinnen und Sanitäter mit gutem Recht zugestanden, dass sie die Anerkennung, die sie in diesen gesetzlichen Bestimmungen durchaus erfahren können, unbelastet und frei von Misstönen annehmen hätten können. Oder glauben Sie, meine Damen und Herren, dass es ein Zeichen von Wertschätzung ist, wenn ASVG-Bestimmungen dahin gehend verändert werden, dass einer Berufsgruppe auf der einen Seite ein Pensionsanspruch zuerkannt wird, aber auf der anderen Seite zugleich signalisiert wird: Aber wenn es dann so weit ist, hört sich unsere Freundlichkeit auf!? (Präsident Schöls übernimmt den Vorsitz.)

Mit einer nur als abenteuerlich zu bezeichnenden Vorgangsweise – wir haben dies bei unserer dringlichen Anfrage in der letzten Bundesratssitzung ausführlich dargelegt und auch entschieden abgelehnt – soll nun ein Unrecht legitimiert werden – ein Unrecht, das für Hunderttausende Österreicherinnen und Österreicher einen massiven Einkommensverlust mit sich bringt. Es reiht sich dieser Pensionsraub in eine Reihe von Maßnahmen ein, die das Vertrauen der Österreicherinnen und Österreicher in das österreichische Pensionssystem nicht stärken, sondern erschüttern. (Zwischenruf des Bundesrates Steinbichler. )

Leistungskürzungen im Ausmaß von 53 Milliarden Schilling allein im Zeitraum 2000 bis 2004 bringen viele VertreterInnen der älteren Generation an den Rand ihrer Existenz. Oder, meine Damen und Herren, glauben Sie, dass man bei einer Pension in der Höhe von 9 240 S monatlich – das ist die Durchschnittspension der österreichischen Frauen! – Einkommensverluste so ohne weiteres verschmerzen kann? (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Steinbichler. )

Versuchen Sie einmal, mit einem monatlichen Einkommen in der Höhe von 9 240 S Ihr Auslangen zu finden! Sie würden schnell feststellen müssen, dass dies nicht nur mit Verzicht und großen Entbehrungen verbunden ist, sondern auch Existenzängste hervorruft. Sie würden verstehen, dass Maßnahmen wie die Anhebung der Rezeptgebühr von 45 S auf 56 S und ab 1. 1. 2002 schon auf fast 57 S sowie die Erhöhung des Spitalskostenbeitrages auf 100 S, die Einführung der Ambulanzgebühr, die volle Besteuerung der Unfallrenten und vieles mehr, ebenso wie das Pensionsbelastungspaket nicht so ohne weiteres verkraftbar sind.

Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Diese FPÖ/ÖVP-Koalition ist mit dem Anspruch angetreten, an ihren Taten gemessen zu werden. Dazu zählt auch, jene Generation fair zu behandeln, deren Aufbauarbeit wir alle unseren Wohlstand verdanken. Fair behandeln heißt, eine Pensionsanpassung so vorzunehmen, dass zumindest die Inflationsrate abgegolten wird. Bei einer Inflationsrate von 2,9 Prozent, wie sie die Statistik Austria für den für die Pensionsanpassung in Frage kommenden Zeitraum ausweist, lediglich 1,1 Prozent zu beschließen, kommt einer Verhöhnung der Pensionistinnen und Pensionisten gleich! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Marizzi: Richtig!) Diese haben es sich nicht verdient, dass sie in einem Land, das zu den reichsten Ländern in Europa, ja der Welt zählt, so behandelt werden!

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben die Gelegenheit, im positiven Sinne an Ihren Taten gemessen zu werden. Im Interesse der Pensionistinnen und Pensionisten bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Anna Schlaffer und GenossInnen – wir dürfen uns weiterhin so nennen – betreffend Anpassung der Pensionen zumindest mit der Inflationsrate

"Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage zu erarbeiten und so rasch wie möglich dem Nationalrat vorzulegen, die festlegt, dass die Pensionen für das Jahr 2002 zumindest mit der Inflationsrate für den Zeitraum 1. August 2000 bis 31. Juli 2001, also 2,9 Prozent, erhöht werden."

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