Bundesrat Stenographisches Protokoll 683. Sitzung / Seite 79

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Präsident Alfred Schöls: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Maria Grander. Ich erteile es ihr.

13.40

Bundesrätin Maria Grander (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr verehrte Damen und Herren! Mein Kollege hat es schon angesprochen, ich beschäftige mich mit dem Sanitätsgesetz. Der Fortschritt der Medizin, den wir hautnah vor allem auch in den Krankenhäusern erleben, macht natürlich auch nicht vor der Notfalls- und Katastrophenmedizin Halt.

Vieles muss heute schon am Ort des akuten Geschehens passieren. Wir alle wissen, dass die Überlebenschancen des Menschen viel größer sind, wenn sofort die notwendige Intervention eintrifft und das geschieht, was dringend notwendig ist. Diese Minuten oder Stunden sind oft von lebensrettender und lebensnotwendiger Bedeutung und verhindern oft, dass schwere, dauerhafte Schäden entstehen.

Ein funktionierendes Rettungswesen gehört zum persönlichen Sicherheitsgefühl in einem Land. Das ist meine Meinung. Für einen Notfallpatienten ist zunächst die aktive Laienhilfe etwas ganz Wichtiges. Das erleben wir tagtäglich auf der Straße, vor allem dann, wenn sie nicht erfolgt. Jedem von uns ist es wichtig, dass sich in einer solchen Situation jemand um uns kümmert, und jeder von uns ist auch gefordert in der Laienhilfe. Des Weiteren ist dann das rasche Eintreffen des Rettungsdienstes wichtig, und danach eine qualifizierte Betreuung, in erster Linie aber die Erstversorgung notwendig.

Abgesehen von der Lebensqualität für den einzelnen Menschen, ist bei rechtzeitiger Hilfe die Versorgung in den Krankenhäusern nach einer qualifizierten Erstversorgung für einen Patienten auch viel effizienter und könnte – das muss man sagen, wenn man weiter denkt, etwa volkswirtschaftlich – auch die Verweildauer im Spital verkürzen.

Notfallarbeit ist auch Teamarbeit, so würde ich sagen. Ich denke, dieses Gesetz wird auch ein größeres Zusammenrücken der extra- und intramuralen Bereiche bewirken. Das betrifft auch den Rettungsdienst. Gerade im Gesundheitswesen ist schon eines signifikant: Jede Berufsgruppe sieht vor allem sich selbst und ist oftmals nicht sehr weitblickend. Daher finde ich es ganz wichtig, dass diese Dinge miteinander gelöst werden.

Ich denke auch an die Diskussionen gerade im Pflegedienst. Da hört man oft, jetzt bekommen wir noch jemanden, der bei uns Praktikum machen muss, und und und. – All das sind Dinge, die man natürlich in einem größeren Zusammenhang sehen muss, wenn wir an unsere eigene Berufsgruppe denken und auch sehen, dass es wiederum weniger diplomiertes Pflegepersonal gibt, weil es da einen sehr hohen Bedarf an Ausbildung gibt, und dann kommen noch laufend andere Ausbildungen dazu. Das sind einfach Dinge, die die Situation weiter verschärfen, und man muss dahin gehend wirken, dass all diese Dinge möglich sind, denn wenn die Leute gut ausgebildet sind, dann hilft das letztlich wieder uns allen.

Das sage ich auch als Betroffene. Wir alle wissen nicht, wann uns das selbst einmal trifft und wann wir im Notfall jemanden brauchen.

Vor allem für das nichtärztliche Personal hat sich in den letzten Jahrzehnten ein zunehmend differenziertes Tätigkeitsspektrum ergeben. Daher ist auch dieses neue Ausbildungssystem erarbeitet worden, welches einerseits größtmögliche praxis- und berufseinstiegsgerechte und andererseits auch für ehrenamtlich tätige Personen zugängliche und zumutbare Ausbildungen ermöglichen soll. Dadurch ist das derzeit tragende System der Ehrenamtlichkeit auch weiterhin im bisherigen Ausmaß gewährleistet.

Es hat ein Ehrenamtlicher die Möglichkeit, in drei Stufen diese Sanitätsausbildung zu machen. Und es liegt dann in seiner freien Entscheidung, ob er diese drei Stufen auch macht, wobei es beim Hauptamtlichen verpflichtend ist. Ich denke, das ist auch ganz wichtig. Ich sehe das nicht so, wie meine Kollegen aus der Sozialdemokratischen Partei: dass es dadurch zum Zusam


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