Bundesrat Stenographisches Protokoll 684. Sitzung / Seite 60

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12.38

Bundesrat Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Der Nationalrat hat am 30. Jänner dieses Jahres die Entschädigung für Kriegsgefangene im Ersten und Zweiten Weltkrieg abgeschlossen und verneigt sich mit diesem symbolischen Zeichen vor dem Leiden jener, die die Schrecken des Krieges und der Kriegsgefangenschaft erleiden mussten.

Zur Chronologie: Die Bundesregierung hat eine Entschädigung für Kriegsgefangene der Oststaaten beschlossen. Kriegsgefangene der westlichen Staaten blieben aus budgetären Gründen leider ausgeschlossen. Tatsache ist, dass viele in westlichen Ländern in Gefangenschaft Geratene nicht verstehen konnten, dass Ost-Gefangene eine Entschädigung ihrer Gefangenschaft erhalten, sie jedoch nicht. Vielen Schreiben, die der Seniorenbund in Oberösterreich erhalten hat, konnten wir die Enttäuschung jener entnehmen, die bisher keine Entschädigung erhalten haben.

In diesem Zusammenhang ist insbesondere unserem Landeshauptmann außer Dienst Dr. Josef Ratzenböck Dank zu sagen, der in vielen Briefen an die Bundesregierung und an das Land Oberösterreich dieses Problem aufgegriffen hat. Der oberösterreichische Landtag hat am 7. Juni 2001 mit Zustimmung aller vier im Landtag vertretenen Parteien eine Resolution zur Gleichbehandlung aller Kriegsgefangenen beschlossen – auch mit den Stimmen der grünen Fraktion.

Es war ein Gebot der Solidarität, dass alle, die durch ein gemeinsames Schicksal Krieg und Gefangenschaft erdulden mussten, eine kleine Entschädigung für die daraus erlittenen Nachteile erhalten, und es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, dass alle ehemaligen Kriegsgefangenen gleich behandelt werden. Viele haben gelitten, furchtbar gelitten, und allzu viele sind in der Kriegsgefangenschaft zu Grunde gegangen.

Ich bedanke mich daher ganz besonders bei Bundesminister Herbert Haupt, der sein Versprechen vom Juli des vergangenen Jahres eingehalten hat, sodass nun zusätzlich rund 50 000 Personen ab 1. 1. 2002 Anspruch auf eine Entschädigung haben. Es sind dies Personen, die in amerikanischer, britischer oder französischer Gefangenschaft waren, oder zivilinternierte Personen, die außerhalb Österreichs festgenommen wurden.

Die Leistung wird zwölfmal jährlich ausbezahlt, sie ist einkommensteuerfrei und wird bei der Ausgleichszulage nicht angerechnet. Die Auszahlung erfolgt gemeinsam mit der Pension. Die Entschädigung beträgt zwischen 14,53 € und 36,34 €.

Meine Fraktion wird daher diesem Gesetz gerne die Zustimmung geben.

Ich bedanke mich noch einmal im Namen Tausender Betroffener für die Erledigung dieser Angelegenheit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.41

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächster erteile ich Frau Bundesrätin Anna Schlaffer das Wort. – Bitte.

12.41

Bundesrätin Anna Schlaffer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, festhalten zu können, dass es kaum mehr als ein halbes Jahr gedauert hat, bis eine Ungleichbehandlung von Kriegsgefangenen beseitigt wurde. Noch im Juli 2001 hat hier von dieser Stelle aus Herr Bundesminister Haupt die Zuerkennung einer Entschädigungszahlung auch für Gefangene der Westalliierten unter Hinweis auf zu hohe Kosten abgelehnt. Schön, dass er mittlerweile die geschätzte Summe von 10 Millionen € oder knapp 140 Millionen Schilling doch erübrigen kann, zumal er ja mit Recht annehmen kann, dass die erforderliche Summe von Jahr zu Jahr geringer wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion wird diesem Gesetz zustimmen, dies auch deshalb, weil der von der SPÖ eingebrachte Antrag auf Entschädigungszahlung auch für Kriegsgefangene des Ersten Weltkrieges im Nationalrat angenommen wurde. Wir wissen, dass es da nur mehr wenig Überlebende beziehungsweise Anspruchsberechtigte gibt, aber zu


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