Bundesrat Stenographisches Protokoll 684. Sitzung / Seite 59

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Vereinen vereinfacht wird und vor allem die Verwaltungsabläufe vereinfacht werden. Das ist das, worauf es uns besonders angekommen ist, damit sichergestellt ist, dass es zu keinen ungebührlichen Belastungen in diesem Bereich kommt. Ich glaube, dass uns das auch entsprechend gelungen ist.

In diesem Sinne kann ich mich nur dem anschließen, was Kollege Ram gesagt hat: Sport ist etwas, was verbindet, was Nationen verbindet, was Menschen auf der ganzen Welt verbindet – über alle politischen, kulturellen und sonstigen Unterschiede hinweg. Ich glaube, unter diesem Gesichtspunkt muss es uns ein gemeinsames Anliegen sein, für den Sport in Österreich gemeinsam das Beste zu tun und dafür auch die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

In diesem Sinne bedanke ich mich auch für die Zustimmung zu dieser Gesetzesinitiative. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

12.36

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 30. Jänner 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz geändert wird (944 und 985/NR sowie 6568/BR und 6570/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 2. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Harald Reisenberger übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Harald Reisenberger: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Da der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit und Generationen über den Beschluss des Nationalrates vom 30. Jänner 2002 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz geändert wird, schriftlich vorliegt, erspare ich uns die Verlesung.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Februar 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Franz Wolfinger das Wort. – Bitte.


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