treibt: "PRIKRAF" – man darf das nicht falsch verstehen und nicht etwas hineininterpretieren, was es eigentlich nicht heißt –, das ist das Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz. "PRIKRAF" könnte man natürlich auch anders interpretieren, wenn man die beiden Worte auseinander nimmt. Das wollen wir nicht machen, und wir wollen auch gar nicht unterstellen, dass es in dieser Richtung passieren sollte. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist ein Gesetz, das versucht, die private Gesundheitsvorsorge als öffentliche zu implementieren. Das heißt, damit wird – ob wir es wahrhaben wollen oder nicht – die öffentliche Gesundheitsvorsorge ganz einfach geschwächt.
Versicherungsbeiträge vom öffentlichen Sektor mit seinen umfassenden Aufgaben fließen in den privaten über. Das geht auch nicht anders, denn der Topf bleibt im Prinzip gleich. Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Staatssekretär, ist die Legitimation für die Zwei-Klassen-Medizin, und das ist etwas, was wir nur ablehnen können.
Man sagt immer, es gibt einen roten Faden, der sich durchzieht, und für meine Fraktion darf ich behaupten, dass die Farbe Rot etwas Gutes ist und etwas Positives darstellt. Daher muss ich bei diesem Gesetz und einigen anderen auch zur Kenntnis nehmen, dass sich darin der geistige Hintergrund dieser Regierungsparteien zeigt, der sich wie ein blau-schwarzer Faden durchzieht, und diesen blau-schwarzen Faden, der sich durch die Gesundheitspolitik dieser Regierung zieht, kann man eben nicht im positiven Sinn betrachten, sondern nur mit sehr viel Sorge.
Wenn die Gesundheitspolitik, die in den letzten Jahren betrieben worden ist, so schlecht gewesen wäre, wenn es so notwendig wäre, dass wir diese Privatmedizin, diese Privatausgrenzungen ganz einfach haben müssten, dann wundert es mich, dass sogar Dr. Rasinger, der in diesem Kreis hier allen als ÖVP-Nationalrat bekannt ist, sagt, die SPÖ habe die privaten Krankenanstalten nie behindert. Das ist richtig, das wollen wir auch in Zukunft nicht, aber – das ist für mich der Punkt, an dem wir uns schon überlegen sollten, was hier eigentlich passiert – öffentliche Gesundheitsvorsorge stand und steht für uns eben im Vordergrund, und zwar flächendeckend für alle, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gesundheit und Prophylaxe, also Vorsorge, dürfen keine Frage des Einkommens sein. Der blau-schwarze Faden sieht anders aus, und das wird in diesem Gesetz wieder einmal ganz klar dargestellt.
Wie soll sozial Schwächeren auch langfristig der Zugang zum Gesundheitssystem garantiert werden, wenn die Leistungen dieser Bundesregierung bisher folgendermaßen aussehen: bis zu 1 000 S Ambulanzgebühren?! Ich möchte das nur wieder in Erinnerung rufen. Das ist nicht etwas, was selbstverständlich ist, auch wenn man heute nicht mehr viel darüber reden will.
Ein Beispiel dazu kann ich aus eigener Erfahrung bringen. Ich musste diesen Sommer auf Grund einer Augenverletzung, die nicht besonders tragisch war, kurzfristig nach Lainz in die Ambulanz. Es wurde festgestellt, dass es eine Hornhautzerkratzung war, die mehr als zwei Drittel der Hornhaut beschädigt hat. Daraufhin wurde ich vier Tage hintereinander tagtäglich hineinbestellt, weil das entsprechend mit Medizin versorgt werden muss. Die Ärzte waren wunderbar, da gibt es überhaupt nichts. Aber eines ist Ihnen hoffentlich klar: Für jedes Mal, für das man bestellt wurde, zahlt man Ambulanzgebühr. Das heißt, die 1 000 S sind in solch einem Fall sehr schnell beisammen.
Nun zur Chuzpe, die es an und für sich als Überdrüber gibt – das ist Ihnen, meine Damen und Herren, teilweise gar nicht bewusst, denn sonst könnten Sie das nicht so kommentarlos zur Kenntnis nehmen –: Wenn Sie heute ein Unfall auf der Straße haben und die Rettung Sie mit ins Spital nimmt und in der Ambulanz festgestellt wird, Sie haben einen Armbruch oder was immer es sein mag, aber Sie müssen nicht stationär aufgenommen werden, dann zahlen Sie auch dafür Ambulanzgebühr. Jetzt frage ich mich wirklich: Was hat das noch damit zu tun, was Ambulanzgebühr im herkömmlichen Sinn des Wortes eigentlich bedeuten hätte sollen?
Weiters: Erhöhung des Selbstbehaltes im Krankenhaus, Erhöhung der Rezeptgebühren, Streichung der beitragsfreien Mitversicherung. Wir haben die Streichung der Maßnahmen der Gesundheitsfestigung. All das – und die Liste ließe sich noch verlängern – ist also jener wunder
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