Bundesrat Stenographisches Protokoll 684. Sitzung / Seite 69

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bare Bericht, den diese Regierung über ihre soziale Tätigkeit im Gesundheitsbereich bringen kann.

Kritik an diesem Gesetz ist ganz besonders deshalb angebracht, weil es da komplett an Qualitätsnormen fehlt. Im Gesetzestext sind Qualitätsnormen so gut wie nicht vorhanden, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gleiche Qualitätsnormen wie im öffentlichen Bereich verlangen wir und stellen wir uns vor. Unter diesen Voraussetzungen hätten wir auch sicherlich kein Problem mit diesem Gesetz. Wir hätten kein Problem, wenn zum Beispiel eine faire Aufteilung des Risikos im Wettbewerb gegeben wäre, das heißt also eine Versorgungsgarantie rund um die Uhr.

Auch die Aufnahmeverpflichtung ist etwas ganz Wichtiges. In Amerika zum Beispiel kommt man in gewissen Spitälern nicht einmal an dem Portier vorbei, wenn man nicht eine Kreditkarte hinlegt. Bargeld wird zur Not auch noch genommen. Ist das die Zukunft, die wir für uns haben wollen? Ist das eine Alternative, die wir anbieten wollen? Ist das die Gleichbehandlung aller Menschen, die ein Spital aufsuchen müssen, weil sie krank sind? – Das ist der blau-schwarze Faden dieser Gesundheitspolitik, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der wir uns nicht identifizieren können.

Österreich hat rund 8 Millionen Einwohner. Davon haben nach letzten Zahlen 1 040 000 – plus, minus, ein bisschen mehr oder weniger – eine Zusatzversicherung. Schön, das sind 15 Prozent. Wenn ich davon ausgehe, dass von diesen 15 Prozent ein relativ großer Prozentsatz – ich schätze ihn mit mindestens 30 bis 35 Prozent ein – die Zusatzversicherung über Betriebe, das heißt über Betriebsvereinbarungen hat und es sich nur so leisten kann – es ist nämlich wichtig, das auch zu sagen, dass sich das viele nur dann leisten können, wenn die Möglichkeit besteht, dass ein Teil über den Betriebsrat, über die Geschäftsleitung zugezahlt wird –, dann kommt von diesen 15 Prozent noch einmal ein gutes Drittel weg. Der Prozentsatz wird also immer kleiner.

Ich darf wieder Abgeordneten Dr. Rasinger zitieren, der laut eigenen Angaben keine Privatversicherung für solche Zwecke hat – ich gehe nicht nur davon aus, dass er als Arzt unter Kolleginnen und Kollegen natürlich immer gut betreut wird, das setze ich von allen Ärzten voraus, dass sie es überall machen –, weil, wie er sagt, das öffentliche Gesundheitssystem in Österreich so gut ist. Jetzt sage ich dazu: noch so gut ist. Wir wollen, dass es so bleibt, wir wollen es nicht in diese unterschiedlichen Möglichkeiten aufteilen.

Die Änderungen von Blau-Schwarz führen zur Zwei-Klassen-Gesundheitspolitik. Das ist etwas, was ich mir nicht vorstellen kann. Daher können wir uns auch nicht bereit erklären, mitzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Auf unterschiedliche strukturelle Bedingungen wird in diesem Gesetz ebenfalls keine Rücksicht genommen. Im ersten Entwurf – das ist auch interessant und sagt sehr viel aus – waren noch Fondsorgane normiert. Im Gesetzestext gibt es sie nicht mehr. Warum? – Schlicht und ergreifend eliminierte man sie durch eine Verordnungsermächtigung des Sozialministers. – Also auch das ist wieder ein blau-schwarzer Faden, den wir hier verfolgen müssen. Transparenz? – Ein Fremdwort, sonst wäre dieses wichtige Organ nicht eliminiert worden, das uns allen als wichtige Grundlage für eine gute Umsetzung dieses Gesetzes dienen hätte können.

Aber das ist kein Wunder. Privatversicherungen, private Krankenanstalten haben natürlich ihre Daseinsberechtigung – das haben wir nie abgestritten, das streiten wir auch heute nicht ab –, aber wenn man sich die 48 aufgelisteten Krankenanstalten anschaut, die es derzeit gibt, die von diesem Gesetz betroffen sein sollen, dann muss ich sagen – und das zugegebenermaßen –, gibt es Einzelfälle, bei denen ich mich frage, wie sie überhaupt zu dem Titel "private Krankenanstalten" kommen.

Herr Staatssekretär! Ich weiß nicht, ob Sie bei all diesen "privaten Krankenanstalten" – unter Anführungszeichen – wirklich ein gutes Gefühl haben, wenn Sie sich das anschauen. Ich habe so das Gefühl, dass da einige dabei sind, die Privatordinationen mit Betten sind. Ich habe keinen Einwand dagegen, aber das als private Krankenanstalt zu bezeichnen und sich damit an


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