Bundesrat Stenographisches Protokoll 684. Sitzung / Seite 71

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ist diese Seite unseres Krankenhaussystems immer gefördert worden. Daher sehe ich Ihre Argumentation, dass wir jetzt den Einstieg in eine Zwei-Klassen-Medizin legitimieren, als völlig haltlos an.

Es ist so – und das müssten Sie als Wiener auch wissen –, dass wir gerade bei der Versorgung durch die Privatkrankenanstalten in der apparativen Medizin immer die Funktion der Ergänzung gehabt haben. Denken Sie daran zurück, als Wien im AKH den ersten MRT, den ersten Magnetresonanztomographen, angeschafft hat! Da gab es dann nichts weiteres. Die Privaten sind in die Bresche gesprungen, um die Versorgung um 100 Prozent zu steigern, und das Rudolfinerhaus hat raschest und sehr unkompliziert das zweite Gerät angeschafft.

Ihre Argumente betreffend die Aufwendungen sind auch haltlos, denn die Mittel waren immer mit 71 Millionen Euro – zum Umrechnen: 977 Millionen Schilling – gedeckelt, und der jetzige Fonds hat 2002 72,6 Millionen Euro zur Verfügung, das entspricht einer Milliarde Schilling. Das ist zwar zahlenmäßig eine Steigerung, aber die Steigerung liegt unter der Inflationsanpassung und ist wirklich nur optisch mehr.

Das Wesentliche – darauf sind Sie nicht eingegangen, darauf möchte ich aber wirklich betont hinweisen – an diesem Gesetz ist und bleibt aber die Einbindung der Privatkrankenanstalten in die in den öffentlichen Häusern bereits verpflichtende leistungsorientierte Krankenhausfinanzierung. Wir beschließen mit diesem Gesetz heute die verpflichtende Umstellung von der Tagsatzfinanzierung auf die leistungsorientierte Krankenhausfinanzierung. Das heißt, bisher haben die Privaten nach dem Tagsatzmodell abgerechnet, ab jetzt, mit diesem Gesetz, müssen sie nach der leistungsorientierten Krankenhausfinanzierung abrechnen. Das ist eine logische Entwicklung im Bereich der Krankenhausreform, aber natürlich auch im privaten Bereich, weil wir ab jetzt die transparente Leistungserbringung haben. Wir haben eine Optimierung des Ressourceneinsatzes, und wir haben vor allem auch die Aufrechterhaltung der Qualität.

Das LKF-Modell hat sich im öffentlichen Bereich bewährt und kommt im Konsens mit den Privaten jetzt auch dort zum Einsatz. Wir wissen, wovon wir reden. Wir in Niederösterreich rechnen seit 1997 nach dem LKF, nach dem leistungsorientierten Krankenhausfinanzierungsmodell, ab. Wir wissen, dass wir auf Landesebene – wir haben in Niederösterreich eine ähnliche Gestaltung mit dem Fonds für die öffentlichen Krankenanstalten, nämlich dem Sozial- und Gesundheitsfonds des Landes Niederösterreich, aus dem wir finanzieren – dadurch, dass wir nach dem LKF abrechnen, alle Häuser vergleichen können, dass wir einen gemeinsamen Planungshorizont haben, und diesen gemeinsamen Planungshorizont werden wir jetzt auch österreichweit mit den Privatspitälern haben. Das ist natürlich entscheidend, was die Qualitätskriterien betrifft, weil wir dadurch auf jeden Fall eine Verbesserung für die Patienten erreichen.

Der Fonds, den wir per Gesetz heute beschließen, ist nichts anderes als eine Clearingstelle zur Abrechnung aller Leistungen aus dem stationären Bereich, aus dem tagesklinischen Bereich. Ich darf nur kurz darauf zu sprechen kommen, was abgegolten wird, was auch als Beweis dafür zu sehen ist, dass das keine Zwei-Klassen-Medizin, sondern sehr wohl ein Schritt in Richtung Wahlfreiheit für jeden Patienten ist, für den mündige Patienten, den wir uns vorstellen und den wir auch behandeln wollen, und zwar optimal in der Vorsorge und in der kurativen Medizin.

Dieser Fonds bringt die Leistungsverpflichtung der Sozialversicherung, die folgende Aufgaben hat: erstens den Fonds für Krankenanstalten, die mit dem zuständigen Versicherungsträger Einzelvereinbarungen haben, die stationären und die tagesklinischen Leistungen an Versicherte oder sonstige Anspruchsberechtigte unter Anwendung – und das ist das Neue – der leistungsorientierten Krankenhausfinanzierung abzugelten. Zweitens: Wenn keine Einzelvereinbarung besteht, dann ist die Anspruchsberechtigung auf einen Pflegekostenzuschuss gegeben.

Im Klartext heißt das: Die Patienten, die Österreicher, die eine soziale Krankenversicherung haben, haben Anspruch darauf, auch überall in den Privatkrankenanstalten behandelt zu werden. In einem Fall gilt der Pflegekostenzuschuss und im anderen Fall die Leistungsdeckung. Diesbezüglich darf ich Kollegen Reisenberger, der offensichtlich desinteressiert ist, weil er nicht


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