Bundesrat Stenographisches Protokoll 684. Sitzung / Seite 72

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mehr da und rauchen gegangen ist, sagen, dass es völlig legitim ist, wenn ich meine Wahlfreiheit auch durch eine private Krankenversicherung unterstütze.

Sie alle wissen, dass dieser Bereich nicht 15, sondern an die 20 Prozent der Versicherten umfasst. Der Unterschied in den allgemeinen öffentlichen Krankenhäusern zur Sonderklasse mit der Privatversicherung besteht darin, dass die Hotelkomponente bezahlt wird, und ich glaube, jeder, der das will, der soll das haben.

Geschätzte Damen und Herren! Wir haben eines der weltweit besten Gesundheitssysteme, und ich darf Sie wirklich bitten, dieses System nicht krankzujammern, nur weil man die Regierung durch den Kakao ziehen will. Sie schädigen sich selbst, Sie schädigen alle, die dieses Gesundheitssystem beanspruchen. (Beifall bei der ÖVP.)

Die medizinische Versorgung äußert sich in einem Land durch die Vielfalt des Leistungsangebotes. Die privaten Krankenanstalten sind aus unserem Versorgungsgebiet und aus unserem Versorgungshorizont nicht wegzudenken. Wir haben ein enormes Leistungsspektrum, deshalb brauchen wir die Zusammenarbeit der öffentlichen und der privaten Krankenanstalten.

An dieser Stelle sei folgender Hinweis erwähnt: Ausserwinkler hat als Erster diese Kooperationen zwischen privaten und öffentlichen Häusern in Kärnten praktiziert, aber weil es jetzt der blau-schwarze Faden ist, soll diese Medizin qualitativ auf einmal nicht mehr gut sein.

Geschätzte Damen und Herren! Wir werden diesem Gesetz die Zustimmung geben, weil wir wissen, dass wir damit nicht die Häuser finanzieren, sondern den Menschen in unserem Land den Zugang zur Gesundheit ermöglichen, und zwar bei optimaler Betreuung. (Beifall bei der ÖVP und des Bundesrates Dr. Aspöck. )

13.32

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächstem erteile ich Herrn Bundesrat Engelbert Weilharter das Wort. – Bitte.

13.32

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Vizepräsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich begrüße die vorliegende Materie zur Änderung des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetzes. Ich begrüße dieses Gesetz einmal aus einer völlig anderen Sicht, und zwar nicht nur deshalb – vieles hat meine Vorrednerin bereits gesagt –, weil jeder zum Kreis der Betroffenen gehören kann, ich begrüße es auch nicht nur deshalb, weil dieses Gesetz freiheitliche Initiatoren hat, sondern weil jeder siebente Österreicher – über eine Million Menschen – eine private Krankenversicherung hat und mit dieser privaten Krankenversicherung einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung aller Krankenhäuser leistet. Meine Damen und Herren! Das heißt also, jeder profitiert davon. (Präsidentin Pühringer übernimmt den Vorsitz.)

Ich sage das deshalb, weil ich weiß, dass mit der privaten Krankenversicherung nur ein Anspruch auf besseres Logis, auf eine eingeschränkte freie Arztwahl und eventuell ein Spitalstagesgeldersatz geleistet und geboten werden kann. Die Kosten, die ein Krankenhausaufenthalt verursacht, und die Leistungen, die von privaten Trägern erbracht werden, sind oft in der Form unterschiedlich, dass eben die Leistungen der Sonderklasse bei gleicher medizinischer Behandlung höher sind, und dieser sich ergebende – unter Anführungszeichen – "Überschuss" wird natürlich dem jeweiligen Träger, dem jeweiligen Krankenhaus zur Verfügung gestellt.

Sie alle, meine Damen und Herren, kennen die Differenz zwischen den Kosten der allgemeinen Klasse und der Sonderklasse, und dass eventuell daraus resultierende Mehrleistungen den Trägern zur Verfügung gestellt werden, ist auch in Ordnung. Entscheidend ist aber, dass jedem Bürger die medizinisch gleiche Qualität zuteil wird.

Meine Damen und Herren! Es ist egal, ob es jetzt private Krankenhäuser oder öffentliche Krankenhäuser sind, ich bin davon überzeugt, dass unsere Ärzte und ihre Mitarbeiter in beiden Häusern, sowohl in privaten als auch in öffentlichen, hervorragende Spitzenmedizin leisten. Sie


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