Bundesrat Stenographisches Protokoll 684. Sitzung / Seite 73

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tun dies ohne Ansehen der Person und ohne Unterschied, ob sie jetzt einen privaten oder einen öffentlichen Dienstgeber haben. Das ist Fakt, und dafür gebührt ihnen auch ein Dankeschön.

Meine Damen und Herren! Deshalb hat der Gesetzgeber eine leistungsorientierte Verrechnung vorgesehen. Die Leistungen im privaten und im öffentlichen Bereich unterliegen den gleichen Kriterien, der einzige Unterschied besteht darin, dass das Risiko der Kostentragung bei öffentlichen Krankenhäusern meist geringer ist, weil es einen öffentlichen Eigentümer oder Träger gibt.

Meine Damen und Herren! Die Tatsache, dass private Krankenhäuser dieselben medizinischen Leistungen erbringen, steht außer Zweifel, nur das Risiko der Bezahlung dieser Leistungen ist bis dato vielleicht größer. Erlauben Sie mir daher aus meiner Sicht als Versicherungsmann zu sagen, dass mit diesem Gesetz natürlich diese Divergenz, diese Diskrepanz zwischen privatem und öffentlichem Risiko im monetären Bereich verkleinert wird, denn Leistungen erbringen beide, öffentliche wie private Krankenhäuser, gleich.

Meine Damen und Herren! Da Kollege Reisenberger und die SPÖ insgesamt von einer Zwei-Klassen-Medizin geredet haben, darf ich dazu eines bemerken: Sie wollen nicht kapieren oder haben nicht kapiert, worum es in dieser Frage geht. Oder wollen Sie nur verunsichern und beunruhigen? Meine Damen und Herren! Der Zugang und die Qualität werden weder beeinträchtigt noch geschmälert, sondern jedem Bürger wird mit der vorliegenden Gesetzesmaterie hervorragende medizinische Versorgung geboten und vor allem auch gesichert.

Wir, meine Damen und Herren – jetzt rede ich für meine Berufsgruppe, für die über 100 000 Angestellten in der privaten Versicherungswirtschaft –, sehen aber darin auch die Pflicht, nicht nur unsere Kunden, sondern auch unsere Bürger zu informieren, wie Sie von der Sozialdemokratischen Partei sich in dieser Frage verhalten. Ich sehe mich verpflichtet, meine Kunden zu informieren, dass unsere Bundesregierung unsere medizinische Versorgung sichert, während Sie von der Opposition verunsichern wollen. Sie stellen das private und öffentliche Vorsorgesystem in der Gesundheit in Frage, während wir von den Regierungsparteien es stärken.

Meine Damen und Herren! Die Entscheidung liegt, so glaube ich, darin: Wollen Sie verunsichern oder sichern? – Wir von den Regierungsparteien wollen das Vorsorgesystem, das Gesundheitssystem sichern. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Deshalb, meine Damen und Herren, wird meine Fraktion dem vorliegenden Entwurf gerne die Zustimmung geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.38

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Zu Wort gemeldet hat sich als Nächste Frau Bundesrätin Ilse Giesinger. Ich erteile es ihr.

13.38

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Dieses dritte ASVG-Gesetz sieht vor, dass verschiedene private Krankenanstalten in den Jahren 2002 bis 2004 leistungsorientiert abgerechnet werden.

Für das Jahr 2002 ist dieser Fonds vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen im Einvernehmen mit dem Finanzminister von der Sozialversicherung mit zirka 72,6 Millionen Euro – das ist zirka eine Milliarde Schilling – zu dotieren. Dieses Gesetz regelt nun die Einrichtung dieses Fonds mit Sitz in Wien für jene 48 privaten Krankenanstalten, die in dem geltenden Vertrag vom 31. Dezember 2000 zwischen Hauptverband und Wirtschaftskammer Österreich erfasst sind.

Die leistungsorientierte Abrechnung erfolgt auf Grund einer Monatsmeldung. Danach werden monatliche Akontozahlungen vom Fonds an die privaten Krankenanstalten bezahlt, die dann bis Mitte des folgendes Jahres in Form eines Jahresabschlusses ausgeglichen beziehungsweise verrechnet werden.


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