Bundesrat Stenographisches Protokoll 684. Sitzung / Seite 74

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Dieses Gesetz regelt auch die Errichtung und Aufbringung der Mittel des Fonds sowie die Grundsätze der Gebarung und die Kontrolle.

In Zusammenhang mit dem Gesundheitssystem möchte ich noch auf ein sehr schwieriges, derzeit aktuelles Thema zu sprechen kommen. Der neueste Vorschlag zur Sanierung der maroden Krankenkassen ist nicht annehmbar. Der letzte Vorschlag des Ministeriums sieht so aus, dass im Jahr 2002 20 Prozent der Rücklagen der gesunden Kassen als Darlehen mit einer Verzinsung von 3,5 Prozent an den Ausgleichsfonds gewährt werden, für die Jahre 2003 und 2004 soll dieses Darlehen an den Ausgleichsfonds 2 Prozent der Einnahmen betragen, wobei eine Verzinsung von 4 Prozent vorgesehen ist.

Es ist jedoch vorhersehbar, dass der Fonds per Ende 2004 mit zirka 436 Millionen Euro – das sind zirka 6 Milliarden Schilling – überschuldet ist. Das ist bei diesem Vorschlag das große Problem. Wer bezahlt beziehungsweise garantiert den Krankenkassen, die diese Darlehen gewährt haben, deren Rückzahlung? – Die Rücklagen der gesunden Kassen sind letztendlich das Geld der Beitragszahler – Arbeitnehmer und Arbeitgeber –, das sorgsam verwaltet gehört. Außerdem kommt es dadurch auch zu keinen strukturellen Änderungen.

Herr Staatssekretär Dr. Waneck! Haben Sie schon überprüft, ob die Organisation, Löhne und Sozialleistungen der einzelnen Kassen gleich sind? Wie schaut es mit den Leistungen der Ärzte aus oder der Arztdichte in den einzelnen Bundesländern? – In Vorarlberg zum Beispiel bekommen die Ärzte 22,4 Prozent der Beitragseinnahmen an Leistungen und nicht mehr. Das wird dann jährlich wieder auf- oder abgerechnet. Wie schaut es diesbezüglich in den anderen Bundesländern aus?

Es ist unbestritten, dass das Gesundheitssystem explodiert ist. Gerade auch darum sind Strukturänderungen notwendig, neue, kreative Ideen gefragt, neue, gute Wege müssen gegangen werden. Das ist das Problem bei diesem Vorschlag, nämlich dass gesunde Kassen den kranken Kassen aus ihren Rücklagen Geld geben sollen. Dadurch ändert sich aber strukturell gar nichts.

Daher hat auch die Vorarlberger Gebietskrankenkasse zwei Forderungen aufgestellt, die da lauten: Erstens: Es muss so weit kommen, dass alle Gebietskrankenkassen in der Situation sind, positiv abzuschließen. Zweitens: Das angesparte Geld muss bei den Kassen bleiben, die es angespart haben.

Ich gebe zu, dass eine gewisse Solidarität erbracht werden muss, aber diese besteht bereits, da zum Beispiel die GKK Vorarlberg 109 000 Euro – das sind zirka 1,5 Millionen Schilling – wöchentlich an den Ausgleichsfonds bezahlt, die zum Ausgleich für Strukturschwächen verwendet werden sollten.

Daher möchte ich auch noch einmal hier im Bundesrat deponieren, dass ich mich gegen eine solche Vorgangsweise verwehre, nämlich Rücklagen gesunder Kassen an kranke Kassen zu geben, weil das ein Fass ohne Boden ist und sich strukturell dadurch überhaupt nichts ändert. Dies kann meiner Meinung nach volkswirtschaftlich und zukunftsorientiert nicht vertreten werden, und ich verstehe darunter auch nicht ein "Regieren neu". – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.43

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Waneck. Ich erteile es ihm.

13.43

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrtes Hohes Haus! Ich darf vielleicht insofern widersprechen: Das Gesundheitswesen explodiert nicht, es entwickelt sich kontinuierlich und vorhersehbar und ist daher auch planbar.


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