Bundesrat Stenographisches Protokoll 684. Sitzung / Seite 75

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Genau das hat sich spätestens seit der Einführung des LKF-Schemas in Österreich im Jahre 1997 gezeigt, genau das zeigt sich, seit wir an der Regierung sind im Bereiche der Sanierung der Krankenkassen, bei denen es uns mit vorigem Monat gelungen ist, auch dort ein vorzeitiges Nulldefizit zu erreichen. Wer es nicht glaubt, soll sich die Aussendung der Krankenkassen ansehen. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Bei 2,13 Milliarden buchhalterischem Abgang und 1,99 Milliarden im Ausgleichsfonds verbleibt ein Restbetrag von 10 Millionen Euro, der nicht gedeckt ist. – Ich glaube, das ist ein Erfolg, der selbst von uns in dieser Weise nicht in dieser Raschheit vorhersehbar war.

Aber was hat dazu geführt? – Nicht irgendwelche Erhöhungen in irgendwelchen Bereichen. Ich kann mich noch daran erinnern, dass im Jahre 2000 der Abgang für das vergangene Jahr mit 490 Millionen Euro – damals 6,3 Milliarden Schilling – prognostiziert war. De facto ist das nicht eingetreten. Wenn wir aber der damaligen Forderung nachgegeben hätten, so hätte das bisher jeden einzelnen Österreicher 109 Euro oder über 1 500 S gekostet, egal, ob er eine Leistung in Anspruch genommen hätte oder nicht.

Ich will auch keine Diskussion zur Ambulanzgebühr, die hier nicht passend ist, führen, aber ich darf doch darauf hinweisen, dass es in der Mehrzahl der europäischen Länder solche Beiträge gibt, die dort fast ausnahmslos von den jeweiligen sozialdemokratischen Regierungen eingeführt wurden, und diese haben sich sicherlich etwas dabei gedacht.

Ich darf auch darauf hinweisen, dass seit mehr als einem Vierteljahrhundert für 2 Millionen Österreicher solche Abgaben in den Krankenhäusern existieren. Ich habe in der Zeit, seit ich Arzt bin – das ist seit 1971, und 1976 ist das eingeführt worden –, bisher noch von keiner Partei gehört, dass 2 Millionen Österreicher unberechtigt zur Kassa gebeten werden.

Ich vermisse aber seitens der Opposition die klare Aussage, dass mit dem Einführen der Ambulanzgebühr – aus meiner Sicht ist das eine Gleichstellung mit den bisher Zahlenden – 60 Prozent der Gebietskrankenkassen-Patienten von einer Bezahlung des Ambulanzbeitrages ausgenommen sind. Das vermisse ich. Ich vermisse die Feststellung, dass kein einziger sozial Schwacher und die meisten chronisch Kranken keinen Beitrag zahlen, sondern lediglich 40 Prozent, die es sich aus meiner Sicht durchaus leisten können – dazu gehört auch ein Bundesrat –, einen Solidarbeitrag in der Höhe von 1 000 S im Jahr für die Finanzierung des Gesundheitssystems erbringen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich vermisse auch den Hinweis, dass selbst in dem Bereich, in dem es als besondere Belastung zu gelten hat, bei allen Krankenkassen in den Satzungen vorgesehen ist, dass die Rückerstattung dieser Gebühr beantragt werden kann. Ich finde es daher kontraproduktiv und im Sinne einer sparsamen Verwaltung sogar verwerflich, dazu aufzufordern, nicht zu zahlen und einen Bescheid zu erlangen – was das an Verwaltungsaufwand erfordert, brauche ich Ihnen nicht vorzurechnen. Man soll das Gesetz erfüllen, so wie es ist: Ich zahle und stelle gleichzeitig den Antrag auf Rückerstattung. Das ist der anständige Vorgang, und die Rückerstattung wird in den entsprechenden Fällen sicherlich auch gewährt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Nun zum gegenwärtigen Gesetz: Dieses Gesetz beinhaltet die leistungsbezogene Krankenhausfinanzierung für 48 Krankenanstalten, die bisher schon, und zwar über Jahrzehnte und durchaus einvernehmlich mit dem Hauptverband, im österreichischen Gesundheitssystem tätig waren. Was ist aber jetzt passiert? – Jetzt ist das passiert, was die ganze Zeit nicht möglich war, nämlich eine Leistungsüberprüfung. Jetzt wird sich nämlich die Spreu vom Weizen trennen, und ich weiß genau, dass sich einige dieser Anstalten wahrscheinlich nicht ganz wohl fühlen werden, wenn sie in Hinkunft nach einer entsprechenden Leistung beurteilt und nur für diese Leistung auch honoriert werden.

Ich kann mich noch an die Diskussion erinnern, als das LKF-Schema eingeführt wurde. Damals wurden die so genannten konfessionellen Spitäler von bestimmter politischer Seite her immer verdächtigt, sich nur die besten Risken auszusuchen und nicht entsprechend zu leisten. Durch das LKF-Schema lässt sich das genau hieb- und stichfest nachweisen, und es hat sich gezeigt, dass kein Unterschied ist. Auch jetzt wird sich zeigen, dass jene Krankenanstalten, die die


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