Bundesrat Stenographisches Protokoll 684. Sitzung / Seite 76

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berechtigten Forderungen, die von der Opposition gestellt wurden, erfüllen – und auch ich stelle mich uneingeschränkt dahinter, dass das funktioniert –, in diesem System mitwirken können, die anderen werden automatisch herausfallen.

Sonst hat sich im Grunde gar nichts Wesentliches geändert. Tatsache ist nur, dass eine Adaptierung der Dotation um 2,35 Prozent vorgenommen wurde, die unter dem Schnitt der Steigerungsrate der öffentlichen Spitäler gelegen ist. Also auch hier sehe ich keine unrechtmäßige Bevorzugung.

Ich sehe aber sehr wohl, dass dies notwendig ist, denn nur dort funktionieren die Gesundheitssysteme wirklich gut, wo es einerseits eine starke öffentliche Beteiligung an der Verantwortung der Gesundheitsfinanzierung, aber auch andererseits einen Sektor gibt, der privat initiiert ist, sodass sich ganz gesunde Mechanismen ergeben. Und beide sind der Versorgung der österreichischen Bevölkerung verpflichtet.

Noch etwas dürfte Ihnen entgangen sein, weil immer von Qualitätsunterschieden gesprochen wird: Sie haben vergessen – Sie haben es selbst hier mitbeschlossen –, dass seit 31. 12. 2001 im Rahmen des LKF verbindliche Qualitätskriterien für alle Krankenhäuser, die nach dem LKF-Schema abrechnen, Gesetz geworden sind. Damit haben wir auch erreicht, dass diese Krankenhäuser und somit nunmehr sämtliche Krankenhäuser Österreichs – mit Ausnahme der AUVA-Krankenhäuser, die aber von sich aus eine entsprechende Qualität haben – in dieses Schema und in die Planbarkeit eingebunden sind. Und ich glaube, das ist der wesentliche Fortschritt dieses Gesetzes. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.50

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Dr. Kanovsky-Wintermann. Ich erteile es ihr.

13.50

Bundesrätin Dr. Renate Kanovsky-Wintermann (Freiheitliche, Kärnten): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Staatssekretär Waneck hat schon die wesentlichsten Punkte beleuchtet (Bundesrat Kraml: Dann müssen Sie das jetzt nicht auch noch machen!) und auch die Argumente, die seitens der SPÖ gekommen sind, restlos widerlegt. Dennoch darf ich noch einige Aspekte ansprechen, die mir wichtig sind.

Ich glaube, dass nochmals zu betonen ist, dass mit dieser leistungsorientierten Verrechnung und mit der Einbindung der privaten Krankenanstalten in die gesamte Angebotspalette ein besseres Angebot entsteht und eine Angebotsplanung in Hinkunft überhaupt erst möglich ist. Das sage ich, weil ich – auch im Gegensatz zur SPÖ – glaube, dass manchmal auch eine Verlegung von einem Krankenhaus ins andere möglich sein muss, und zwar deshalb, weil es in Zukunft immer mehr Schwerpunktkrankenhäuser geben wird, wie es sie derzeit auch im öffentlichen Bereich bereits gibt. Ich weiß nicht, vielleicht ist Ihnen das entgangen. Durch diese Verbindung mit den privaten Krankenanstalten wird nun auch eine entsprechend bessere Planung und eine noch bessere Koordinierung möglich sein.

Es ist mir auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass es sehr wohl eine Qualitätssicherung gibt. Auch dies wurde vom Herrn Staatssekretär schon erwähnt. Kollegin Aburumieh von der ÖVP hat auch schon gesagt, dass es wesentlich ist, dem Patienten eine Wahlfreiheit einzuräumen. Auch das halte ich für absolut notwendig.

Weiters möchte ich eine Bemerkung zu den Privatkrankenhäusern machen. Ich glaube, dass diese ein ausgesprochen gutes Leistungsangebot haben. Ich darf nur etwa das Rudolfinerhaus in Wien erwähnen. Da möchte ich jemanden von Ihnen erleben, der mir entgegnen kann, dass das kein gutes Krankenhaus ist, und zwar nicht nur im nationalen Konnex, sondern auch im internationalen. Professor Dezsy ist sicherlich eine im internationalen medizinischen Bereich anerkannte Persönlichkeit, und ihm ist sicherlich auch der Ruf dieses Krankenhauses zu verdanken.


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