Bundesrat Stenographisches Protokoll 684. Sitzung / Seite 78

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ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kroatien andererseits samt Schlussakte und Erklärungen.

Ich darf zu diesem Tagesordnungspunkt Gäste begrüßen. In unserer Mitte befinden sich der Vizepräsident des kroatischen Parlaments und Vorsitzende des außenpolitischen Politikausschusses Dr. Tomac und Herr Botschafter Colić. Ich darf Sie herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall. – Die beiden Genannten erheben sich von ihren Plätzen und grüßen ihrerseits mit einer Verbeugung.)

Die Berichterstattung zu diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Bundesrat Ager übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Hans Ager: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten. Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich daher nur auf das Wesentliche.

Der Nationalrat hat gemäß Artikel 49 Abs. 2 B-VG beschlossen, dass die Kundmachung dieses Abkommens, der Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen, die in den elf Amtssprachen der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht werden, in allen authentischen Sprachfassungen durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten erfolgt.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden Bestimmungen.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Februar 2002 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsidentin Uta Barbara Pühringer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein. Ich erteile es ihm.

14.00

Bundesrat Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Minister! Exzellenz! Lieber Kollege aus dem kroatischen Parlament! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kroatien andererseits samt Schlussakte und Erklärungen ist ein klarer, ein natürlicher europäischer Vorgang. Kroatien war über Jahrhunderte ein tragendes Zentrum Mitteleuropas und ist es auch jetzt noch.

Mit Österreich – das sehen wir jetzt gerade – bestand nicht nur diese Verbindung schon immer, nun ist noch Dr. Erhard Busek Koordinationschef für die EU-Erweiterung in Richtung Südosteuropa. Uns Österreichern – und in diesem Fall besonders mir als Steirer – war dieses Zusammengehörigkeitsgefühl, und zwar dieses enge Zusammensein und -arbeiten in all diesen verschiedenen Fragen, immer ein wichtiges Anliegen – egal, ob in Fragen der Sicherheit, der Wirtschaft oder der Bildung. Angesichts dieses häufigen familiären Zusammenrückens müsste Kroatien, wie wir bereits, eigentlich schon längst Mitglied der EU sein. Historisch gesehen gibt es schon seit Jahrhunderten dieses Zusammengehören, historisch gehört Kroatien, wie auch Österreich, dem größeren Europa an. Man stand jahrhundertelang im selben Verband, in dem


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